7. August 2008
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18:03
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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es ist zwar grundsätzlich möglich, einen Vertrag auch ohne Unterzeichnung eines schriftlichen Vertrages durch Emails zu schließen, da die von Ihnen angesprochene Schriftform nur bei einigen wenigen Vertragsarten Voraussetzung ist. Aber so, wie Sie den Fall schildern, wird dieser Grundsatz hier nicht anzuwenden sein:
In der Email hatten Sie ausdrücklich um Übersendung von Vertragsunterlagen gebeten und damit zum Ausdruck gebracht, dass die übereinstimmenden Willenserklärungen erst mit der Unterzeichung zustande kommen soll.
Dieses hat das Hotel auch offenbar so akzeptiert, da ein neuer Vertrag nach Ihrer Emailbenachrichtigung zugeschickt worden ist und nicht etwa gleich auf den geschlossenen vertrag verwiesen worden ist.
Ihre Änderungswünsche haben dann also die Ablehnung des Angebotes, verbunden mit einem neuen Angebot Ihrerseits zur Folge.
Ihr "Änderungsangebot" hat das Hotel wieder dadurch abgelehnt, dass auch im zweiten Vertragsentwurf Äbänderungen vorgenommen worden sind. Das stellt dann rechtlich betrachtet ein neues Angebot des Hotels dar, welches aber von Ihnen nicht angenommen worden ist.
Daher kann das Hotel sich nun nicht wieder auf ihre erste Bitte beziehen.
Mangels Vertrag sind dann auch die Stornogebühren nach Ihrer Schilderung nicht zu zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle