Sehr geehrter Fragesteller,
gemäß den von Ihnen gemachten Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Zwischen Ihnen und dem Interessenten kam ein Kaufvertrag über den Hund zustande. Der Vertrag ist unter der Bedingung geschlossen worden, dass der Käufer den Hund eine Woche zur Probe halten darf, sollte sich der Hund dann eingelebt haben, wird Ihnen der Kaufpreis gezahlt und der Hund verbleibt beim Käufer.
Der Kaufvertrag ist daher bindend und kann lediglich wegen Irrtums, agrlistiger Täuschung uä. angefochten werden. Entsprechende Anhaltspunkte hierfür liegen aber nicht vor. Dass Sie nunmehr den Hund vermissen und ihn gerne wieder hätten, macht den Kaufvertrag nicht unwirksam.
Ihnen bleibt jedoch die Möglichkeit, mit dem Käufer in Verbindung zu treten und ihm Ihr Problem zu schildern. Eventuell können Sie sich so mit ihm einigen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben. Durch Weglassen oder Hinzufügen relevanter Informationen Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, sodass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Nadine Martin
-Rechtsanwältin-
gemäß den von Ihnen gemachten Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Zwischen Ihnen und dem Interessenten kam ein Kaufvertrag über den Hund zustande. Der Vertrag ist unter der Bedingung geschlossen worden, dass der Käufer den Hund eine Woche zur Probe halten darf, sollte sich der Hund dann eingelebt haben, wird Ihnen der Kaufpreis gezahlt und der Hund verbleibt beim Käufer.
Der Kaufvertrag ist daher bindend und kann lediglich wegen Irrtums, agrlistiger Täuschung uä. angefochten werden. Entsprechende Anhaltspunkte hierfür liegen aber nicht vor. Dass Sie nunmehr den Hund vermissen und ihn gerne wieder hätten, macht den Kaufvertrag nicht unwirksam.
Ihnen bleibt jedoch die Möglichkeit, mit dem Käufer in Verbindung zu treten und ihm Ihr Problem zu schildern. Eventuell können Sie sich so mit ihm einigen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben. Durch Weglassen oder Hinzufügen relevanter Informationen Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, sodass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellen kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Nadine Martin
-Rechtsanwältin-