Wie gegen Anwalt vorgehen der unethisch Leuten Briefe mit 'Drohungen' schickt?

| 3. Juni 2024 09:45 |
Preis: 49,00 € |

Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von


11:32
Ich habe vor kurzem Erfahrungen mit einem Anwalt gemacht, der von einer Firma beauftragt wurde, der ich eine schlechte Bewertung bei Google hinterlassen hatte.

Er hat aggressiv versucht erst durch Google die Bewertung löschen zu lassen, und mir dann direkt einen Brief geschrieben und mit Gericht und hohen Kosten gedroht, nachdem Google sich geweigert hat, die Bewertung zu löschen.

Nach Recherche und Kontakt mit anderen Menschen, die mit der Firma und dem Anwalt eine solche Erfahrung hatten, ergibt sich folgendes Bild:

1. Die Firma hat den Anwalt im Auftrag und nutzt den Anwalt quasi direkt für alles, was total einfach durch normale Kommunikation geregelt werden könnte.

2. Der Anwalt ist auch beauftragt, das "Image" der Firma online aufzubessern, indem er alles Mögliche versucht, um schlechte Bewertungen zu löschen, egal ob die Bewertung wahr ist. Diesen Service schildert der Anwalt auch auf seiner Website.

Der Anwalt verdreht Worte, nutzt Halbwahrheiten, lange Briefe, alle möglichen rechtlichen Begriffe, Drohung von hohen Prozesskosten, usw. - das Ziel ist aber klar und einfach zu verstehen - Menschen Angst machen und sie einzuschüchtern. Damit sie dann ihm 500 Euro Kosten zahlen (seine Anwaltskosten um die Briefe zu schreiben) und Forderungen nachkommen, die von Anfang an nicht rechtens waren. Als wenn Leute einknicken vor Angst macht der Anwalt Gewinn.

Ich suche Möglichkeiten gegen dieses Verhalten vorzugehen, generell und in Zukunft, nicht nur in meinem Fall. Denn jeder mit normalem Menschenverstand kann sagen, dass dies nicht akzeptabel ist, und es mit Sicherheit "Opfer" gibt, die hohe Anwaltskosten gezahlt haben, obwohl sie komplett im Recht standen, durch diese Einschüchterungstaktiken. Diese "Opfer" sind leider wohl auch gerade Leute, die finanziell schlecht dastehen und deshalb zu viel Angst vor einem Prozess haben.

Konkrete Beispiele:

1. Bei dem Brief an Google wird vorsichtig geschrieben, sodass keine konkrete Lüge vorliegt, es werden aber mehrere Fakten so verdreht, dass es praktisch einer Lüge entspricht. Z.B., dass kein Verhältnis zwischen Firma und mir besteht und die Bewertung daher gelöscht werden muss. Was falsch ist, es kommt aber auf die Definition von Verhältnis an - ob eine bestätigte Terminbuchung und dann vor geschlossener Tür stehen ein Verhältnis ist.

2. Im Brief werden genauso Worte der Bewertung auf Google verdreht, sodass "der Kundenservice der Firma ist inkompetent" auf einmal eine illegale Ehrenverletzung sein soll. Und dann werden mehrmals "hohe Prozesskosten" erwähnt, und dann soll man 500 Euro Anwaltskosten zahlen, sonst kann es teuer werden - vor Gericht.

3. Es wird eine junge Studentin angegriffen mit Forderungen, 2500 Euro direkt mit Karte zu zahlen, obwohl es komplett ok ist, wenn sie es bei der Versicherung einreicht und diese dann bezahlen. Die Studentin muss jetzt noch Angst haben wegen der Anwalts-/Gerichtskosten, ihrem Visum in Deutschland, falls es rechtliche Probleme gibt, und sie mit dem deutschen Rechtssystem sowieso nicht so einfach klarkommen wird.

Es gibt sicher Dutzende Fälle, die ich nicht konkret kenne, die ähnlich abgelaufen sind.

Also wenn das alles normal sein soll, kann ich quasi Anwalt werden, irgendwelchen Leuten, die mit einer Firma die ich vertrete Kontakt hatten 100 solcher Briefe pro Woche schicken, obwohl alles darin Quatsch ist, und am Ende 10 der Leute bekommen so Angst, die zahlen mir diese 500 Euro, die ich fordere? Und das soll legal sein? Und diese Leute haben gar nichts falsch gemacht, das ist komplett offensichtlich. Da muss man doch irgendwie gegen vorgehen können?

Was sind Ihre Ideen, was kann man machen?
3. Juni 2024 | 10:54

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

so ein Verhalten ist nicht hinnehmbar, wenn wirklich deutlich erkennbar ist, dass kein Anspruch besteht.

Sie jetzt mehrer Moglichkeiten:

a) die Schreiben einfach ignorieren;
b) die Rechtsanwaltskammer einschalten und die Angelegenheit auf Verstöße gegen die Berufsordnung prüfen lassen;
c) Ihrerseits eine negative Feststellungsklage erheben;
d) Strafanzeige wegen versuchten Betruges stellen;
e) Schadenersatz fordern.

Das AG Osnabrück hatte in vergleichbaren Fällen solche Ansprüche bejaht (AG Osnabrück, Urteil vom 19.10.2010, Az.: 66 C 83/10 (1) ).


Aber es muss feststehen, dass der Anspruch erkennbar nicht bestanden hat.

Der Rechtsanwalt darf grundsätzlich auf Angaben seines Mandaten vertrauen.

Aber das geht dann nicht mehr, wenn es eben offensichtlich ist, dass kein Anspruch besteht.

Fordert er dann trotzdem Ansprüche ein, die auch für ihn erkennbar nicht bestehen, sind die oben genannten Schritte möglich und sollten auch veranlasst werden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 3. Juni 2024 | 11:19

Bzgl. "wenn wirklich deutlich erkennbar ist, dass kein Anspruch besteht" - gibt es konkrete Merkmale, wie deutlich es sein muss?

Oder kann man ihn z.B. gerichtlich veranlassen offenzulegen, wie viele solcher Briefe er im letzten Jahr geschickt hat, und diese Fälle analysieren lassen bzw. diese Leute kontaktieren und mit einbeziehen?

Ich denke, dass die ganze Zahl solcher Fälle und das Verhalten insgesamt diesen "kein Anspruch" noch viel deutlicher zeigen wird als ein Einzelfall. Im Einzelfall ist es einfacher, Worte zu drehen und sich dahinter zu verstecken, wie genau welche Worte rechtlich interpretiert werden können. Im Großen und Ganzen wäre das Verhaltensmuster viel klarer zu sehen.

Gerade wenn man es insgesamt logisch mit grundlegendem Menschenverstand ansieht und halt nicht rechtlich Wort für Wort analysiert. Das ist halt die Frage, wie das Gericht das machen würde.

Bzgl. Schadensersatz: Gibt es Möglichkeiten, dies auch im Namen anderer "Opfer" zu machen, damit es insgesamt wirkungsvoller ist? In meinem Einzelfall oder zusammen - wie hoch ist so ein typischer Schadensersatz? Wenn man meinen Stundenlohn berechnet und alleine die Zeit, die ich aufwenden müsste, um das Recht durchzusetzen, sind das ja schon Tausende von Euro an persönlichen zeitlichen Kosten für mich, die ich zurückerhalten müsste, damit es alles überhaupt Sinn macht.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Juni 2024 | 11:32

Sehr geehrter Ratsuchender,

bitte bedenken Sie, dass nur nutzungsbedinge Nachfragen nach den Plattformbedingungen zulässig sind.

Sie stellen zum Teil neue Fragen.

Es muss für den Rechtsanwalt deutlich erkennbar sein. Bereits nach Kurzüberprüfung muss sich herausstellen, dass der Anspruch nicht besteht. Das wird im Einzelfall dann die Rechtsanwaltskammer oder ein Gericht entscheiden müssen.

Man kann ihn nicht zwingen, die Anzahl der Briefe offenzulegen.

Der Schadensersatz wird sich auf die Ihnen entstandenen Kosten belaufen, die nachgewiesen werden müssen.

Fremde Ansprüche kann man nur mit entsprechender Vollmacht geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

Bewertung des Fragestellers 3. Juni 2024 | 12:08

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