Wie die Daten bei Ebay löschen lassen.

3. November 2004 14:55 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo,
Ich habe seit längerer zeit ein Problem mit Ebay Deutschland, auf diesem wege suche jetzt jemanden der mir ein Schreiben Formuliert in dem klar hervorgeht das Ebay mir "alle" über mich gespeicherten Daten Auskunft erteilt (meines wissens sind sie dazu verpflichtet).
Desweiteren würde ich gerne wissen ob Ebay dazu verpflichtet werden kann alle meine Persönlichen Daten zu löschen.

Vielen Dank!
3. November 2004 | 15:38

Antwort

von


(163)
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail: anwalt@anwalt-wille.de
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Anfrage.

Gemäß § 19 bzw. § 34 Bundesdatenschutzgesetz haben Sie Anspruch auf Auskunfserteilung
1. die zu seiner Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
2. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden, und
3.den Zweck der Speicherung.

Gem. §20 bzw. § 35 BDSG sind u.a. personenbezogene Daten, die automatisiert verarbeitet oder in nicht automatisierten Dateien gespeichert sind, zu löschen, wenn

a) ihre Speicherung unzulässig ist oder
b) ihre Kenntnis für die verantwortliche Stelle zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich ist.

Sie sollten ein Schreiben an Ebay verfassen, und Sie unter Fristsetzung auffordern Ihnen mitzuteilen welche personenenbezogenen Daten über Sie derzeit gespeichert wurden, insbesondere, die Anschrift, E-Mail-Adresse,die Bankverbindung.
Außerdem sollten Sie eine Löschung fordern.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Klaus Wille

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