Widerrufsrecht bei Konzertkarten
31. März 2005 00:11
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Internetauktionen
Beantwortet von
in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hab bei eBay Konzertkarten gekauft. Besser gesagt, EINE Konzertkarte. Das ist auch schon das Problem. Ich dachte es wären zwei. Die Eindeutigkeit des Angebotes möchte ich mal ausklammern. In den AGBs verweist der gewerbliche Verkäufer darauf, dass er nach
§ 312b III Nr.6 BGB die Rücknahme der Karten ausschliesst (siehe unten).
Frage 1: Die Intention des Gesetzgebers war es sicherlich, den Verkäufer zu schützen und eine Rückgabe der Karten NACH dem Konzert (wenn sie wertlos geworden sind) auszuschliessen. In meinem Fall besteht diese Gefahr aber nicht, da ich sofort widerufen möchte und das Konzert erst im Juli 2005 stattfindet und die Ware vorerst auch keine Wertminderung erfährt! Finde ich hierzu weiterführende Informatione/Urteile/Kommentare?
Frage 2: Der Verkäufer beschreibt seine Dienstleitung als "BESCHAFFUNG von Tickets" (und verlangt dafür auch eine entsprechende Gebühr) - ist selbst also nicht der Veranstalter der Konzerte. Kann er als solcher das Widerufrecht für seine Dienstleitung nach
§ 312b III Nr.6 BGB ausschliessen?
Der Verkäufer hat mir angeboten, gegen einen Zahlung von ca. 25 Euro die Karte zurückzunehmen - womit ich leben kann. Was mich stört, ist die Tatsache, dass die recht offensichlich auf Irreführung angelegten Angebote auch durch einen Ausschluss des Widerrufsrechts geschützt werden sollen, was bestimmt nicht im Sinne des Gesetzgebers sein dürfte.
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!
Dirk L.
Hier noch ein m.E. relevanter Ausschnitt aus den AGBs des Verkäufers:
myconcerts ist keine Vorverkaufstelle. myconcerts ist lediglich
der Besorger von Eintrittskarten. Zuzüglich zum Originalpreis der
Tickets wird grundsätzlich eine Vermittlungsprovision erhoben.
Dieser Zuschlag ist bereits im, von myconcerts angegebenen Preis, enthalten. ( Soweit myconcerts Dienstleistungen
aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, findet
das Fernabsatzgesetz auf die mit myconcerts geschlossenen Verträge keine Anwendung. - siehe vgl. §1 Abs.3 Nr.6 FernAbsg. -
Dieses Gesetz beinhaltet, dass ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.) Jede Bestellung ist somit nach der
Auftragsbestätigung durch myconcerts verbindlich und verpflichtet den Besteller zur Abnahme und Bezahlung der Tickets.