Widerrufsrecht, Folgen, Frist für Rücksendung nach Widerruf

3. November 2011 20:50 |
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Internetrecht, Computerrecht


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in unter 2 Stunden
Hallo,

es geht um den Passus in der Widerrufsbelehrung:

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Am 6.1. hat hier ein Anwalt auf die Frage, wann man nach Widerruf eine Sache/ Ware zurückschicken muß, bzw. was es dabei für Fristen gibt, geantwortet:

Wenn Sie also bereits widerrufen haben, jedoch die Ware noch nicht zurückgesandt, dann beträgt die Rücksendungsfrist nach den allgemeinen Verjährungsregeln 3 Jahre (§§ 195 ff. BGB) und beginnt mit dem Schluss des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist.

Also z.B. Widerruf 2010, Beginn der Verjährung 2011, Ablauf ist 2013. Der Händler kann also noch bis 2013 die Rücksendung der Ware verlangen.

Vor einer Mahnung des Herstellers sind Sie auch nicht im Verzug mit der Rücksendung, können also auch noch abwarten. Zitat Ende.

Ich verstehe das nicht. In dem amtlichen Muster der Widerrufsbelehrung steht: Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Zitat Ende.

Ich interpretierte das so, daß der Verkäufer nach Erhalt der Widerrufsbelehrung 30 Tage Zeit hat zur Erstattung des Kaufpreises, der Käufer dagegen 30 Tage Zeit hat nach Widerruf zur Rücksendung der Ware.

Nach den obigen Ausführungen des Anwalts liege ich hier mit meiner Interpretation aber voll daneben.

Was bedeutet dieser Passus in Bezug auf die Rücksendepflichten, Rückzahlungspflichten und Fristen für Käufer und Verkäufer? Ich habe fleißig gegoogelt aber nirgendwo eine Erklärung gefunden.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
3. November 2011 | 22:09

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

Ihre Fragen beantworte ich Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Schilderung und des gewählten Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt.


Ich zitiere zunächst einmal § 355 BGB "Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen", dort Absatz 1:

Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb der Widerrufsfrist gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.


Ein Widerruf kann also auf zwei Arten erfolgen, entweder durch Erklärung ("Hiermit widerrufe ich...") oder durch Rücksendung der Ware, also ohne ausdrückliche Erklärung. Er erfolgt dann durch schlüssiges Verhalten. Der Widerruf wird durch die Rücksendung der Ware ausgedrückt.

Daran anschließend ergeben sich die von Ihnen dargestellten Fristen für die Zahlungserstattung. Der Fristbeginn bestimmt sich unterschiedlich, je nach dem, welche Art des Widerrufs - Erklärung oder Rücksendung - gewählt bzw. ausgeübt worden ist.


Die andere Antwort (des Kollegen) betrifft eine völlig andere Frage.

Falls Sie etwas bestellt haben, anschließend widerrufen - und zwar durch ausdrückliche Erklärung - und Ihre Zahlung schon erstattet bekommen haben - wie lange kann die erhaltene Ware von Ihnen zurückverlangt werden?

Hier hat Ihnen der Kollege die geltende Rechtslage völlig zutreffend dargestellt. Sie sind nur auf Aufforderung zur Herausgabe/Rücksendung verpflichtet. Auffordern kann die Gegenseite so lange, bis ihr Anspruch verjährt ist.

In der Regel wird die Ware jedoch kurzfristig zurück verlangt.



Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben. Sollte noch eine Unklarheit bestehen, können Sie selbstverständlich auch gerne von der kostenfreien Nachfragemöglichkeit Gebrauch machen.


Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz

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