Antwort
vonRechtsanwalt Jeremias Mameghani
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
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Ihre Frage möchte ich aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworten:
Soweit ich Ihre Schilderung richtig interpretiert habe, ist das Visum Ihrer Freundin noch bis Juli 2008 gültig. Es besteht somit lediglich ein Beschäftigungsverbot. Sofern sie sich daran hält, dürfte einem weiteren Aufenthalt in Deutschland bis zum Ablauf des Visums nichts entgegenstehen. Vorsichtshalber sollte Sie sich aber noch einmal in ihrem entsprechenden Konsulat erkundigen, um jegliche Komplikationen zu vermeiden.
Für eine Einreise über einen anderen Schengen-Staats ist im übrigen auch ein gültiger Aufenthaltstitel für das entsprechende Land Voraussetzung. Grundsätzlich sollten Sie sich jedoch um ein deutsches Visum bemühen.
Für den Fall, dass derzeit kein gültiger Aufenthaltstitel besteht, kann selbstverständlich die Erteilung eines (Touristen-) Visums beantragt werden. Im Rahmen der Erteilung könnte ggf. auf die Bereitschaft zur Rückkehr hingewiesen werden.
Es gibt jedoch weitere möglichkeiten für Ihre Freundin, nach Deutschland zurückzukehren! Sofern sie es anstrebt, könnte sie versuchen, hier ein Studium aufzunehmen. Hierbei muss sie allerdings vorher ein entsprechendes finanzielles Guthaben aufweisen oder eine Bürgschaftserklärung erbringen. Sofern Sie bereits so weit planen, könnten Sie ja auch eine Heirat in Betracht ziehen. Hier hat sie ebenfalls Anspruch anschließend auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
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Nachfrage: Ich möchte unbedingt vermeiden, dass meine Freundin an der Grenze Schwierigkeiten bekommt, ggf. in Abschiebehaft landet oder - noch schlimmer - zukünftig überhaupt kein Visum mehr erhält! Deshalb nochmals die Frage: Auf den ERSTEN BLICK ist das Visum noch gültig, aber haben die Grenzkontrollstellen ggf. die Möglichkeit, die Daten der Ausländerbehörden abzufragen? Die Ausländerbehörde kann nämlich auch nachträglich das Visum zurücknehmen, wenn eine Bedingung - hier die Beschäftigung als Au-Pair - wegfällt! Und das haben die vermutlich auch getan! Ich möchte jedoch diese Behörde nicht direkt ansprechen, um nicht ggf. "schlafende Hunde" zu wecken!Auch besteht keine Krankenversicherung mehr, dies liesse sich natürlich von uns problemlos nachholen, schon aus eigenem Interesse.
Nochmal ganz konkret: Ist mit Schwierigkeiten bei der Einreise zu rechnen, oder wird das problemlos klappen?
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Nachfrage möchte ich noch wie folgt beantworten:
Dass das Visum ohne Bekanntmachung gegenüber Ihrer Freundin zurückgenommen wurde, dürfte auszuschließen sein. Bei der Rücknahme handelt es sich nämlich um einen Verwaltungsakt, welcher dem Betroffenen bekanntzugeben ist. Sofern hier bislang nichts geschehen ist, dürfte Ihre Freundin nichts zu befürchten haben. Sollte es darüber hinaus tatsächlich zu Schwierigkeiten am Flughafen kommen, so könnte sich Ihre Freundin darauf berufen, dass das Visum nicht entwertet, d.h. für ungültig erklärt worden ist und ihr bislang auch kein Rücknahme bekannt gemacht worden ist.
Ich gehe im übrigen auch nicht davon aus, dass die Bundespolizei die Daten des Ausländeramtes besitzt. Auf meine Nachfrage hin wollte man mir bei der hiesigen Bundespolizei am Flughafen allerdings keine Antwort geben.
Ich hoffe, dass ich Ihre Nachfrage dennoch für Sie zufriedenstellend beantworten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Wenn Sie wirklich auf "Nummer Sicher" gehen wollen, so werden Sie um einen Ganz zur Ausländerbehörde wohl nicht herumkommen.