6. Oktober 2008
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21:37
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail: Schroeter@Rechtsanwalt-Schroeter.de
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Sie sollten den Broker mittels Schreiben und Fristsetzung auffordern die Abrechung zu korrigieren und den zuviel gezahlten Betrag zurückfordern. Zur Sicherheit senden Sie das Schreiben mittels einfachen Brief (Einwurf durch einen Boten bei der Post) und durch Faxschreiben an den Broker. In dem Schreiben sollten Sie u.a mitteilen bis wann der Betrag auf Ihrem Konto einzugehen hat und die Kontoverbindung mitteilen. Weiterhin teilen Sie mitteilen, dass Sie nach Ablauf der Frist einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.
Nach Ablauf der Frist (10-14 Tage) sollten Sie dann einen Kollegen mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Da sich der Broker mit der korrekten Abrechung und auch mit der Erstattung in Verzug befindet, hat er auch den Verzugsschaden zu tragen, der hier in den Kosten für einen Rechtsanwalt liegt.
Ich hoffe Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick verschafft zu haben.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA