19. September 2008
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12:42
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Drewelow
Wallstr. 1 A
18055 Rostock
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E-Mail: drewelow@mv-recht.de
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes wie folgt:
Um die Rechnung des Autohauses nicht bezahlen zu müssen, müssten Sie darlegen, dass die höhere Leistung des KFZ (die vertraglich nicht vereinbart war und daher einen Mangel des KFZ darstellt) für die defekte Kupplung ursächlich war.
Einen solchen Ursachenzusammenhang kann ein Gericht nur unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen feststellen - dazu reicht das Fachwissen des Gerichtes nicht aus und nur durch einen Sachverständigen wäre ein solcher Beweis substantiiert genug dargetan.
Für einen Sachverständigen wäre das Vorhandensein der alten (ausgebauten) Kupplung von essentieller Bedeutung - um dort die Abnutzungsspuren zu bewerten.
Diese wird aller Voraussicht nach auch nicht mehr vorhanden sein?!
Insofern lässt sich (für den Fall, die alte Kupplung ist nicht mehr vorhanden) der Beweis der Ursächlichkeit zwischen zu hoher Motorleistung und defekter Kupplung schwer führen.
Die abstrakte Aussage: "zu hohe Motorleistung = defekte Kupplung" wird ein Sachverständiger nicht treffen können. (diese Aussage würde für einen Schadensersatzanspruch auch ausreichen - vielleicht noch mal beim KFZ-Mechaniker fragen)
Daher haben Sie das Problem des fehlenden Beweismittels - ein Prozess würde dann zu Ihren Ungunsten ausgehen.
Auf einen Prozess würde ich es also nicht ankommen lassen. Maximal würde ich versuchen, mich gegen die Forderung durch einen anwaltlichen Schriftsatz zu wehren.
Leider kann ich Ihnen keine günstigere Antwort geben.
Gern können Sie mich bei Rückfragen oder einer gewünschten Interessenvertretung kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Drewelow
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Mathias Drewelow
Fachanwalt für Familienrecht