12. April 2005
|
15:31
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn Sie von der Werkstatt den Ersatz der Radbolzen verlangen, müssen Sie nachweisen, daß man dort die Bolzen "verschlampt" hat. Sie sind also für den dort verursachten Schaden beweispflichtig.
Allerdings spricht zu Ihren Gunsten, daß die Werkstatt Ihnen im Herbst Winterreifen aufgezogen hat und dazu also sie Radbolzen der Sommerreifen lösen musste. Die Werkstatt muß deshalb nachweisen, was mit den Bolzen geschehen ist. Ihre Rechnungsquittung weist nicht aus, daß man Ihnen die Bolzen gegeben hat, so daß die Werkstatt den Beweis kaum wird führen können.
Sie sollten deshalb der Werkstatt gegenüber wie folgt argumentieren:
1. Ich habe sie im Herbst beauftragt, die Sommerreifen abzumontieren und durch Winterreifen zu ersetzen.
2. Dabei haben sie die Radbolzen entfernen müssen.
3. Ich habe die Radbolzen nicht erhalten.
Fordern Sie die Werkstatt deshalb auf, Ihnen die verlorengegangenen Bolzen zu ersetzen. Die Firma wäre nur dann "aus dem Schneider", wenn sie nachweisen könnte, daß man Ihnen seinerzeit die Bolzen übergeben hat. Dieser Nachweis wird aber kaum zu führen sein, so daß Sie gute Chancen haben werden, Ihren Anpruch durchzusetzen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht