Sehr geehrter Fragestelle,
im Hinblick auf Ihre Schilderung und Einsatz beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Wettbewerbsrechtlich problematisch ist der Hinweis auf "Die" Verbraucherverbände, da wohl nicht sämtliche Verbraucherverbände diese Aussage teilen.
Auf der sicheren Seite, wenn Sie einen bestimmten Verbraucherverband mit Angabe der Quelle zitieren.
Ich hoffe damit Ihre Frage beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Wolfgang Buerstedde
www.rechtsanwalt-werberecht.de
im Hinblick auf Ihre Schilderung und Einsatz beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Wettbewerbsrechtlich problematisch ist der Hinweis auf "Die" Verbraucherverbände, da wohl nicht sämtliche Verbraucherverbände diese Aussage teilen.
Auf der sicheren Seite, wenn Sie einen bestimmten Verbraucherverband mit Angabe der Quelle zitieren.
Ich hoffe damit Ihre Frage beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Wolfgang Buerstedde
www.rechtsanwalt-werberecht.de
Rückfrage vom Fragesteller
29. Januar 2008 | 09:30
Danke, aber genau solch eine Aussage zu finden, dürfte schwierig werden. Wenn ich den Satz in "Experten raten...." abändere, dürfte es doch wohl keine Probleme geben !??
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
29. Januar 2008 | 10:08
Dann kann es aber sehr wohl Probleme geben. Irreführend ist nämlich dann der pauschale und undiffernzierte Hinweis auf "Experten".