Wer ist erziehungsberechtigt?

17. März 2006 14:51 |
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Familienrecht


Guten Tag,
ich bin in zweiter Ehe verheiratet und habe aus meiner ersten Ehe zwei Kinder, 14 und 11 Jahre alt. Mein Ex-Mann ist verstorben. Mein Ehemann kümmert sich sehr um seine (Stief)-Kinder. Nun meine Frage:Ist er erziehungsberechtigt oder sind dies nur die leiblichen Eltern? Dürfte er z.B. ein Zeugnis unterschreiben (steht ja immer darunter:Unterschrift durch einen Erziehungsberechtigten) oder die Kinder z.B. bei einem Zeugenverhör begleiten? Auch bei dem Führerschein ab 17 ist ja Voraussetzung, dass ein Erziehungsberechtigter den 17-jährigen begleitet.

Vielen Dank für die Antwort
Sehr geehrte Fragstellerin,
gemäß § 1687b hat der Ehegatte eines allein sorgeberechtigten Elternteils, der nicht Elternteil des Kindes ist, im Einvernehmen mit dem sorgeberechtigten Elternteil die Befugnis zur Mitentscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes.
Bei Gefahr in Verzug ist der Ehegatte dazu berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes notwendig sind. Der sorgeberechtigte Elternteil ist unverzüglich zu unterrichten.
Das Zeungis sollte allerdings von Ihnen unterschrieben werden. Wenn Sie damit einverstanden sind, sehe ich keine Hinderungsgründe, weshalb nicht Ihr Ehegatte die Kinder zum Führerschein begleitet, sie sollten ihr Einverständnis allerdings gegenüber der jeweiligen Stelle schriftlich mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Hülsemann
Rechtsanwältin
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