Wer ist Eigentümer des Smartphones

30. Juli 2016 20:18 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kaufrecht


Hallo,

im Juni 2014 habe ich für meinen Ex-Partner einen Handyvertrag auf meinem Namen abgeschlossen. Dazu gab es ein SmartPhone. Der Vertrag und die Rechnung des Smartphones liegen also auf meinen Namen. Auch die Grundgebühr wurde von meinem Konto abgebucht. Mein Ex-Partner überwies mir dann die monatlichen Kosten auf mein Konto. Im August 2015 kam es zur Trennung. Ich überließ ihm weiterhin den Vertrag und das Smartphone und man einigte sich darauf (leider nicht schriftlich), dass ich das Smartphone am Ende der Vertragslaufzeit (war bereits für Juni 2016) gekündigt) zurück erhalte.

Nun ist der Vertrag mittlerweile ausgelaufen. Mein Ex-Partner ist jedoch nicht bereit, mir das Gerät auszuhändigen. Seiner Meinung nach, ist es sein Gerät, da er es mit der monatlichen Grundgebühr abbezahlt hat. Darauf hin rief ich bei dem ehemaligen Anbieter an und fragte nach, ob in der monatlichen Grundgebühr ein Anteil für das SSmartphone enthalten war. Es ist tatsächlich so, dass 10€ von der Grundgebühr für das Smartphone waren.

Jetzt meine Frage. Der Vertrag und die Rechnung des Smartphones liefen auf meinen Namen. Die Grundgebühr ging von meinem Konto ab. Mein Ex-Partner hat mir diese Grundgebühr monatlich erstattet (bis auf die letzten zwei Monate, aber das ist ein anderes Thema).

Wer ist nun Eigentümer dieses Smartphones?
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zunächst einmal ist davon auszugehen, dass Sie Eigentümerin des Smartphones geworden sind. Sie sind der Vertragspartner des Anbieters und Sie haben daher das Eigentum erworben.

Ihr Ex-Partner hätte nur dann Eigentum erwerben können, wenn Sie sich beide darüber einig gewesen wären, dass Ihr Ex-Partner durch Zahlung der monatlichen Gebühren auch Eigentum erwerben soll. Sie teilen mit, dass man sich sogar einig war, dass Sie das Smartphone zurück erhalten sollen.

Den Eigentumserwerb muss Ihr Ex-Partner beweisen. Die monatlichen Zahlungen können auch für die bloße Nutzung gezahlt worden sin.

Es kommt auch nicht darauf an, dass der Vertrag zwischen Ihnen und dem Anbieter eine Anteil von 10,00 € für das Smartphone enthielt. Denn dieser Vertrag hat keinen Einfluss auf den "Überlassungsvertrag" zwischen Ihnen und ihrem Ex-Partner. Das sind zwei verschiedene Verträge. Ihr Ex-Partner erwirbt nicht automatisch Eigentum am Smartphone, wenn dieses nicht bzw. sogar anders zwischen vereinbart war.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Conzen
Rechtsanwalt
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...