Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst einmal ist davon auszugehen, dass Sie Eigentümerin des Smartphones geworden sind. Sie sind der Vertragspartner des Anbieters und Sie haben daher das Eigentum erworben.
Ihr Ex-Partner hätte nur dann Eigentum erwerben können, wenn Sie sich beide darüber einig gewesen wären, dass Ihr Ex-Partner durch Zahlung der monatlichen Gebühren auch Eigentum erwerben soll. Sie teilen mit, dass man sich sogar einig war, dass Sie das Smartphone zurück erhalten sollen.
Den Eigentumserwerb muss Ihr Ex-Partner beweisen. Die monatlichen Zahlungen können auch für die bloße Nutzung gezahlt worden sin.
Es kommt auch nicht darauf an, dass der Vertrag zwischen Ihnen und dem Anbieter eine Anteil von 10,00 € für das Smartphone enthielt. Denn dieser Vertrag hat keinen Einfluss auf den "Überlassungsvertrag" zwischen Ihnen und ihrem Ex-Partner. Das sind zwei verschiedene Verträge. Ihr Ex-Partner erwirbt nicht automatisch Eigentum am Smartphone, wenn dieses nicht bzw. sogar anders zwischen vereinbart war.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Conzen
Rechtsanwalt
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst einmal ist davon auszugehen, dass Sie Eigentümerin des Smartphones geworden sind. Sie sind der Vertragspartner des Anbieters und Sie haben daher das Eigentum erworben.
Ihr Ex-Partner hätte nur dann Eigentum erwerben können, wenn Sie sich beide darüber einig gewesen wären, dass Ihr Ex-Partner durch Zahlung der monatlichen Gebühren auch Eigentum erwerben soll. Sie teilen mit, dass man sich sogar einig war, dass Sie das Smartphone zurück erhalten sollen.
Den Eigentumserwerb muss Ihr Ex-Partner beweisen. Die monatlichen Zahlungen können auch für die bloße Nutzung gezahlt worden sin.
Es kommt auch nicht darauf an, dass der Vertrag zwischen Ihnen und dem Anbieter eine Anteil von 10,00 € für das Smartphone enthielt. Denn dieser Vertrag hat keinen Einfluss auf den "Überlassungsvertrag" zwischen Ihnen und ihrem Ex-Partner. Das sind zwei verschiedene Verträge. Ihr Ex-Partner erwirbt nicht automatisch Eigentum am Smartphone, wenn dieses nicht bzw. sogar anders zwischen vereinbart war.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Conzen
Rechtsanwalt