9. Januar 2010
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00:29
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Nein, das darf er nicht.
Sie haben gegen den Vermieter einen Unterlassungs- und gegebenenfalls auch einen Schadensersatzanspruch.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.