21. Oktober 2015
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10:24
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Jana Mühlsteff
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wie sich aus den Ausführungen auf der von ihnen zitierten Seite des Studentenwerkes ergibt, haben Sie derzeit leider keine Möglichkeit, die Pflichtversicherung in der GKV während Ihres Studiums zu beenden. Dies ergibt sich aus Folgendem:
Als Student sind Sie gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 9 SGB V grundsätzlich versicherungspflichtig in der GKV. Nun können sich Studenten zwar von dieser Versicherungspflicht befreien lassen, § 8 Absatz 1 Nr. 5 SGB V. Die Folge wäre dann, dass die Versicherungspflicht entfällt und sich der Student statt dessen in der PKV versichern kann. Allerdings erfordert eine solche Befreiung einen Antrag, welcher nur innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht, also innerhalb von 3 Monaten nach der Einschreibung, gestellt werden kann, § 8 Absatz 2 Satz 1 SGB V. Da diese Frist bei Ihnen abgelaufen ist, besteht die besagte Befreiungsmöglichkeit bei Ihnen leider nicht mehr. Sie sind daher, so lange Ihr Studium andauert, weiterhin pflichtversichert in der GKV (zu den Grenzen hinsichtlich Alter und Semesterzahl siehe den schon genannten § 5 Absatz 1 Nr. 9 SGB V. Ich bedaure, Ihnen kein günstigeres Ergebnis dartun zu können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Dr. Jana Mühlsteff
Fachanwältin für Sozialrecht