Wechsel von der GKV in die PKV während dem Studium

21. Oktober 2015 09:17 |
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Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,


ich bin jetzt im 5. Fachsemester(Bachelor) an der Uni eingeschrieben und habe mich vor Studienbeginn (leider) für einen kostenlosen Verbleib in der gesetzlichen Familienversicherung während meines Studiums entschieden.
Nun hat sich leider eine Vorerkrankung ergeben, bei der es wohl durchaus sinnvoll wäre in die PKV zu wechseln - Gedanken hierzu habe ich mir bereits gemacht, finanzielles/Zukunft und Aufnahme trotz Erkrankung sind soweit geklärt.
Nun geht es mir aber noch darum, ob ich denn überhaupt aus der Familienversicherung rauskomme? Ehrlich gesagt habe ich in dem Bereich bisher kaum Infos sammeln können, außer: http://www.studentenwerke.de/de/content/private-krankenversicherung-sinnvolle-alternative
Da mir das alles recht schwammig vorkommt wende mich daher nun an Sie:
Gibt es die Möglichkeit aus der kostenlosen Mitversicherung der GKV während des Bachelorstudiums in die PKV zu wechseln? Wenn ja - wie?


Vielen Dank im voraus!
21. Oktober 2015 | 10:24

Antwort

von


(65)
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Tel: 0241 / 94 36 93 73
Web: https://www.rain-muehlsteff.de
E-Mail: info@rain-muehlsteff.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wie sich aus den Ausführungen auf der von ihnen zitierten Seite des Studentenwerkes ergibt, haben Sie derzeit leider keine Möglichkeit, die Pflichtversicherung in der GKV während Ihres Studiums zu beenden. Dies ergibt sich aus Folgendem:

Als Student sind Sie gemäß § 5 Absatz 1 Nr. 9 SGB V grundsätzlich versicherungspflichtig in der GKV. Nun können sich Studenten zwar von dieser Versicherungspflicht befreien lassen, § 8 Absatz 1 Nr. 5 SGB V. Die Folge wäre dann, dass die Versicherungspflicht entfällt und sich der Student statt dessen in der PKV versichern kann. Allerdings erfordert eine solche Befreiung einen Antrag, welcher nur innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht, also innerhalb von 3 Monaten nach der Einschreibung, gestellt werden kann, § 8 Absatz 2 Satz 1 SGB V. Da diese Frist bei Ihnen abgelaufen ist, besteht die besagte Befreiungsmöglichkeit bei Ihnen leider nicht mehr. Sie sind daher, so lange Ihr Studium andauert, weiterhin pflichtversichert in der GKV (zu den Grenzen hinsichtlich Alter und Semesterzahl siehe den schon genannten § 5 Absatz 1 Nr. 9 SGB V. Ich bedaure, Ihnen kein günstigeres Ergebnis dartun zu können.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Dr. Jana Mühlsteff
Fachanwältin für Sozialrecht

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