Wasserschaden in der Wohnung Wohngebäudeversicherung hatte bereits bezahlt.

8. September 2021 13:12 |
Preis: 56,00 € |

Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Hallo,

wir haben in der Wohnung einen Wasserschaden gehabt, dieser wurde von der Gebäudeversicherung vollständig bezahlt.

Jetzt möchte die WEG diese Summe vollständig von mir Erstattet haben um diesen der Versicherung zurückzahlen zu können damit der Versicherungsbeitrag nicht steigt.

Ist diese Forderung durchsetzbar?

Der Schaden hat sich in Kombination von 2 Sachverhalten geeignet. Die Wasserabsperrung für die Wohnung (Gemeinschaftseigentum) war veraltet und liess Wasser durchsickern. Ohne dies zu wissen haben wir das WC Demontiert. Als folge hiervon ist durch die WC-Spülung tropfenweise Wasser ausgetreten, da kein WC vorhanden war sind diese tropfen aus dem Rohr herausgetropft und unter den Fliesen zur Nachbarswohnung durchgedrungen und dort den Schaden verursacht.


Die Schrauben des WC´s war gelöst und ich habe eine andere Person in meiner Abwesenheit gebeten das WC einfach herauszuziehen. Seine Haftpflichtversicherung hat diesen Fall nicht übernommen.

Wie sieht die Rechtslage aus?
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts gehe ich davon aus, dass die Wohngebäude-Versicherung der WEG den Schaden geprüft und dann bezahlt hatte, wobei mir unklar ist, was denn konkret bezahlt wurde und wieso an Sie.

Wenn die im Gemeinschaftseigentum stehende Wasserabsperrung für die Wohnung veraltet war und deshalb Wasser durchgesickert ist, ist das ein Folgeschaden, wenn Sie in Unkenntnis der Sachlage das WC demontiert haben.

Allerdings frage ich mich, warum kein neues WC montiert wurde und wenn nicht, wie lange die Öffnung bestand und warum sie nicht wenigstens abgedichtet wurde. Hier könnte man natürlich über ein Mitverschulden Ihrerseits nachdenken.

Letztlich bleibt es aber m.E. bei einem Schadensereignis, für das die WEG Wohngebäude-Versicherung grundsätzlich eintrittspflichtig ist.
Sonst hätte sie nicht bezahlt.

Da sie auch keine Quote bezahlt hat, ist sie auch nicht von einem Mitverschulden Ihrerseits ausgegangen.

Soweit die WEG die Schadensquote gering halten und dadurch die Beiträge auf einem niedrigem Niveau halten möchte, mag das sinnvoll sein, wenn der Schaden gering war.

Dazu wäre ein Miteigentümer Beschluss erforderlich, der im Rahmen einer Eigentümerversammlung getroffen wird.
Und der wäre nicht zu Ihren Lasten sondern zu Lasten der Miteigentümer zu treffen (anteilsmäßig).

Der Anspruch gegen Sie ist ohne Weiteres nicht durchsetzbar.

Da das WC Rohr offen geblieben war, ist m.E. auch ein Haftungsfall bei der Versicherung der anderen Person gegeben.
Denn die hätte abdichten müssen!


Ich hoffe, Ihre Fragen verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller 8. September 2021 | 14:38

Die Leckageortung kostete ca. 300€, die Trocknungsarbeit in meiner WE ca. 1000€, die Instandsetzung der Nachbarswohnung kostete ca. 500€. Diese Beträge wurden nicht an mich sondern an die jeweiligen Firmen ausbezahlt.

Das WC war einige Wochen unmontiert da die Wohnung kernsaniert wurde. Es wurde nicht abgedichtet weil, man sich auf die Wasserabsperrung in der Wohnung verlassen hat. Würde man das Rohr erfolgreich absperren würde der Spülkasten im Unterputz unterlaufen und der Schaden wäre wahrscheinlich wieder identisch entstanden.

In der Eigentümerversammlung wurde mehrheitlich abgestimmt, dass ich diese Kosten tragen soll.

In dem Bericht der Leckageortung war dieser Vermerk drin "laut Aussage des Eigentümers wurde hier bei der Demontage des WC ein tropfendes Spülrohr (am Unterputzspülkasten) übersehen,
das ausgetretene Wasser konnte hier in den Bodenaufbau gelangen,
derzeit kein Hinweis auf einen weiteren Rohrleitungsschaden vorhanden".

Hier möchte man mit dem Wort "übersehen" auf meine Schuld wahrscheinlich hinweisen, und den Wasseraustritt mit der Demontage des WC´s in Verbindung bringen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. September 2021 | 15:23

Wenn Sie bei einer Kernsanierung das WC für einige Wochen abmontiert haben, hätten Sie sich nicht auf die Wasserabsperrung in der Wohnung verlassen dürfen, sondern diese prüfen müssen.

M.E. wäre es richtig gewesen, das Rohr trotzdem abzudichten, weil man sich nicht auf eine externe Absperrung verlassen darf.

Das ist aber nicht das Thema, da die Versicherung ja bezahlt hat.

Sie haben vielmehr ein Problem mit Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Sie angreifen müssen. Da laufen Fristen!

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