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Diese Antwort ist vom 26.11.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Schäden in der Wohnung, die durch Regenwasser entstanden sind, das durch das Dach oder eine Balkontür in die Wohnung eingedrungen ist, können in der Wohngebäudeversicherung mitversichert sein, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Die Elementarschadenversicherung ist nur zuständig, wenn Überschwemmungswasser in den Keller eindringt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
27.11.2017 | 09:55
Sehr geehrter Herr Neumann,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!
Die Wohngebäudeversicherung der WGV versichert nur " Sturm und Hagel".
Versichert sind dabei nur Schäden, die entstehen durch unmittelbare Einwirkung des Sturmes auf versicherte Sachen.
Die WGV hat die Zuständigkeit schon abgelehnt, ist da vllt. doch noch etwas Luft drin?
Vielen Dank!
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
27.11.2017 | 10:40
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Schäden durch eindringendes Regenwasser versichert sind, dann erfolgt dies in der Wohngebäudeversicherung.
Regenwasserschäden werden aber nicht automatisch vom Versicherungsschutz umfasst, sondern dies muss ausdrücklich im Versicherungsvertrag enthalten sein,
Ist dies nicht der Fall, dann besteht kein Versicherungsschutz.
Mit freundlichen Grüßen,
Carsten Neumann
Rechtsanwalt