Antwort
vonRechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Einen Beweis, dass der Nachbar keine Ansprüche mehr stellen kann, stellt die Zahlung nicht dar. Ehrlich gesagt kann ich grds. verstehen, dass der Nachbar keinen Verzicht unterschreiben möchte.
Es ist vermutlich eher unwahrscheinlich, dass nachträglich noch Schäden zutage treten, die beweisbar auf den Wasserschaden zurückzuführen sind. Aber es ist eben nicht auszuschließen.Ob dann die Trocknungsfirma in der Haftung wäre, weil sie die Trocknung nicht fachgerecht ausgeführt hat, wäre dann natürlich zu klären.
Am Ende werden Sie den Haftungsverzicht kaum erzwingen können und man kann wie geschrieben die Weigerung des Nachbarn auch nachvollziehen
Letztlich bleibt zu hoffen, dass hier keine weiteren Schäden auftreten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ist der Schadensminderungspflicht mit Strom und Trocknungskosten hiermit erfüllt oder muss bei späteren nach ein paar Monaten oder Jahren weitere Schäden auch mein Vater noch bezahlen?
Sehr geehrte Ratsuchende,
Je mehr Zeit vergeht, desto unwahrscheinlicher ist es, dass der Nachbar beweisen könnte, dass ein Schaden auf den Wasseraustritt zurückzuführen ist.
Wenn der Nachbar dies allerdings beweisen kann, können auch Monate oder Jahre später noch Ansprüche in Betracht kommen.
Schadensminderungspflicht ist übrigens hier der falsche Ausdruck. Es geht hier um die Frage, ob und in welcher Höhe Ihr Vater Schadensersatz leisten muss.
Leider hat Ihr Vater mit der Zahlung keine absolute Sicherheit.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt