Wasserflecken

19. April 2007 22:57 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Es gab vor zwei Jahren einen Wasserschaden im Badezimmer über uns, das Wasser kam durch unsere Badezimmerdecke, Schaden wurde beseitigt etc, der Schimmel bei uns an der Decke entfernt. Seit etwa zwei Monaten bilden sich nun im Raum nebenan an der Tapetendecke kleine braune Flecken (Wasserflecken?), meine Eltern meinen dass das Wasser nun da hingesickert ist. Muss der Vermieter sich darum kümmern?
19. April 2007 | 23:00

Antwort

von


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10117 Berlin
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Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Wenn es sich um Schäden handelt, die von außen verursacht wurden, und danach sieht es hier aus, muß sich der Vermieter darum kümmern, sofern in dem Mietvertrag nichts anderes enthalten ist.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


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