Was gehört zur Erbmasse?

28. Juni 2023 17:12 |
Preis: 40,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


18:52
Hallo

Meine Großeltern sind verstorben, mein Großvater 2023, meine Großmutter 2019.
Ihr gemeinsames Testament besagt, dass deren erste Tochter und ich als Enkel der zweiten ( bereits verstorbenen ) Tochter zu gleichen Teilen erben.

Es handelt sich nur um Barkonten, keine Immobilien oder Aktien.

Deren erste Tochter hat sich nach dem Tod ihrer Mutter 2019 die Hälfte des Geldes bereits überwiesen und sagt nun, daß nur die andere Hälfte nach dem Tod Ihres Vaters zur Erbmasse gehört.
Stimmt das? Ich habe mal gehört daß zur Erbmasse alles bis 10 Jahre vor dem Tod des ersten Erblassers gehört.

vielen Dank
28. Juni 2023 | 18:23

Antwort

von


(743)
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63667 Nidda
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Web: https://ra-krueckemeyer.de
E-Mail: info@ra-krueckemeyer.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben.

Die von Ihnen benannten 10 Jahre beziehen sich auf Schenkungen des Erblassers vor seinem Tode.

Ich gehe davon aus, dass Ihre Großeltern ein Testament errichtet haben, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt und für den Fall des Todes des Letztversterbenden eine Schlusserbenregelung getroffen haben.

Die Auszahlung Ihrer Tante wäre dann nicht anzurechnen (also tatsächlich nur noch das verbleibende Geld zu teilen), wenn sie nur ihren Pflichtteil erhalten hätte.
Wenn sie sich tatsächlich die Hälfte des Geldes genommen hat, spricht viel für eine ungerechtfertigte Entnahme. Dann müsste ein entsprechender Ausgleich erfolgen.

Für eine abschließende Bewertung wäre die Kenntnis des Testaments erforderlich sowie die konkrete Stellungnahme Ihrer Tante.
Ich rate Ihnen, mit den entsprechenden Unterlagen anwaltlichen Rat einzuholen. Gerne können Sie hierfür auch mich kontaktieren.

Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 28. Juni 2023 | 18:33

Vielen Dank für die Antwort.

Nehmen wir an, vor dem Tod des ersten Erblassers ( Grossmutter 2019 ) waren 200000 Euro auf Sparkonten. Dann hat sich meine Tante zwischen dem Tod des ersten und deszeriten Erblassers
100000 euro auf ihr eigenes Konto überwiesen und sagt jetzt, nach dem Tod des zweiten Erblassers, wir teilen uns nur noch die verblieben 100000 Euro.

In meinen Augen kann das nicht rechtens sein. Denn mit der Logik hätte sie sich auch alles
überweisen können um dann jetzt zu sagen es ist nichts mehr da :-)


Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Juni 2023 | 18:52

Sehr geehrter Fragesteller,

Nach Ihrer Schilderung ist die von Ihrer Tante eingenommene Position nicht haltbar (man könnte auch sagen: völliger Quatsch).
Sie sollten sich hier nicht aus Ihrer Rechtsposition verdrängen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt

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