Was bekomme ich bei Internetbetrug, ich habe Ware bestelt und nicht bezalt, Wert 6.ooo euro?

2. Februar 2012 02:21 |
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Strafrecht


Beantwortet von

was bekomme ich bei internet betrug ich habe ware bestelt und nicht bezalt wert 6.ooo euro anklage schrift habe ich bekommen und auf ferschidene nammen bestelt in 41 fällen mein leben ich habe keine wohnung und zie fon ort zur ort bin mit 6 ins heim gekommen war bis 18 da dann bin ich ab gehauen habe keine ausbildung falsche freunde usw bitte um rat im foraus danke
2. Februar 2012 | 06:02

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,

ein konkretes Strafmaß kann schwer vorhergesagt werden, da dieses von verschiedenen Punkten abhängig ist.

Grundsätzlich sieht der § 263 StGB ein Strafmaß von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor.

Bei der Höhe der Strafe wird das Gericht alle Umstände der Tat berücksichtigen. Zu Ihren Lasten wird sich die Höhe des Schadens auswirken und zudem die Anzahl der von Ihnen genannten 41 Fälle. Weiter würden sich Vorstrafen zu Ihren Lasten bei der Höhe des Strafmaßes auswirken.

Zu Ihren Gunsten könnte sich auswirken, wenn Sie die Schäden wieder gutmachen. Diese Schadenswiedergutmachung wird positiv berücksichtigt, wenn sie ernstgemeint ist. Weiter könnte sich positiv auswirken, wenn Sie die Taten bereuen und eben an der eben genannten Wiedergutmachung arbeiten.

Offenbar räumen Sie die Taten auch ein, so dass auch ein Geständnis positive Auswirkungungen haben kann.

Eine genauere Einschätzung wird aber erst nach Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt möglich sein.

Die Höhe des Strafmaßes ist immer Einzelfall. Grundsätzlich ist aber festzustellen, dass die Tendenz der Gerichte dahin geht, Internetbetrug im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auch schwer zu bestrafen.

Ob in Ihrem Fall eine Freiheitsstrafe auf Bewährung in Betracht kommt, hängt von den oben genannten Faktoren ab( Voreintragungen etc.) Für die Frage einer Aussetzung der Strafe zur Bewährung spielt auch Ihr derzeitige persönliche und wirtschaftliche Situation einer Rolle. Das Gericht entscheidet die Aussetzung der Bewährung unter anderem auch danach, ob zu erwarten steht, dass Sie zukünftig keine Straftaten mehr begehen. Bei der Höhe des Strafamßes werden daher auch ihre Lebensumstände eine Rolle spielen.

Zur einer abschließenden Beurteilung ist aber die oben genannte Akteneinsicht erforderlich. In Anbetracht der nicht unerheblichen Anzahl der angeklagten Taten und der Höhe des Schadens rate ich Ihnen dringend dazu, einen Rechtsanwalt zu beauftragen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


ANTWORT VON

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