Wann endet das Arbeitsverhältnis?

| 22. Mai 2017 19:00 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe dieses ordentlich gekündigt. Mein Arbeitsvertrag hält zu den Kündigsfristen folgendes fest: " Es gilt beiderseits eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Quartalsende."

Meine Kündigung habe ich am 19.05.2017 nun abgegeben. In meiner Kündigung habe folgendes geschrieben:" Hiermit kündige ich das mit Ihnen...ordentlich und fristgerecht zum 01.09.2017". Ich möchte, dass das Arbeitsverhältnis entsprechend zum nächsten Quartal endet. Mein Arbeitgeber ist allerdings anderer Meinung und meint das Arbeitsverhältnis kann auf Grundlage dieser Kündigung nur zum nächsten Quartal (also zum 30.06.2017) enden.

Ist das wahr? Muss das Arbeitsverhältnis nun am 30.06.2017 enden oder kann es wie ich in meiner Kündigung erwähnt habe auch zum 01.09.2017 enden?

Vielen Dank.



22. Mai 2017 | 20:15

Antwort

von


(1189)
Hauptstraße 16 a
25488 Holm
Tel: 04103/9236623
Web: https://www.kanzlei-roth.de
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:


Nach der arbeitsvertraglichen Vereinbarung gilt beiderseits eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende.

Der 01.09.2017 stellt kein Quartalsende dar. Da Sie am 19. Mai 2017 gekündigt haben, ist das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 2017 als beendet anzusehen. Die Auffassung Ihres Arbeitgebers ist leider nicht zu beanstanden.


Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen. Anderenfalls mögen Sie eine positive Bewertung abgeben.


Mit freundlichen Grüßen
K. Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -




Rechtsanwalt Karlheinz Roth

Bewertung des Fragestellers 24. Mai 2017 | 07:51

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