12. August 2023
|
08:33
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In einer WEG gibt es kein gesetzliches Vorkaufsrecht der Miteigentümer. Wenn vertraglich kein Vorkaufsrecht vereinbart wurde (z.B. in Teilungserklärung oder direkt zwischen den Miteigentümern), darf Jeder Miteigentümer grundsätzlich verkaufen, an wen er will. Er braucht dafür auch keine Zustimmung der anderen Miteigentümer, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde (siehe § 12 WEG).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking