Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben hier zusammenfassend im Rahmen einer Erstberatung unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Sie haben eine Darlehensvertrag §§ 488 ff BGB geschlossen, der am 30.06.2008 ausläuft. Die Rückzahlung dieses Darlehens (und den Zinsen) haben Sie gegenüber der Bank mit einer Hypothek §1113 BGB (üblicher ist allerdings eine Grundschuld § 1191 BGB) gesichert. Einzelheiten ergeben sich u.a. aus dem Darlehensvertrag, der Sicherungsabrede, den allgemeinen Geschäftsbedingungen der A, und dem Grundbuch, diese Unterlagen liegen hier nicht vor.
Ob und unter welchen Bedingungen Sie den Kredit bei A vorzeitig ablösen können, ergibt sich aus oben genannten Unterlagen.
Üblicherweise ist eine vorzeitige Ablösung eines Grundpfandrechts (Hypothek oder Grunsdschuld) durchaus im Einvernehmen mit der Bank möglich, jedoch mit erheblichem finanziellem Nachteil für Sie verbunden (Mehrkosten/Gebühren der Bank, "Vorfälligkeitsentschädigung" werden fällig).
Am einfachsten und billigsten wäre es wohl für Sie, sich von der A einmal nach Durchsicht aller Unterlagen entsprechend beraten zu lassen, und die Zusatzkosten bei vorzeitiger Ablösung und deren Rechtsgrundlage (Vertragsklauseln) erläutern zu lassen.
Ich erlaube mir den Hinweis, dass hier wohl wirtschaftliche und nicht rechtliche Aspekte im Vordergrund stehen, bei denen sich auch der Besuch bei einer Schuldnerberatungsstelle oder Finanzdienstleisters in Ihrer Nähe auszahlen könnte.
Angesichts der relativ kurzen Restzeit Ihres Darlehens bei der A Bank wäre wohl auch zu überlegen, ob Sie der B Bank für Ihren neuen Finanzbedarf eine zweite nachrangige Hypothek/Grundschuld einräumen (auch hier fallen Kosten an) und dann im Juni 2008 die Umschuldung zur B Bank vornehmen.
Dabei spielt die Zinsentwicklung konkret das Risiko steigender Zinsen natürlich auch eine Rolle. Möglicherweise ist das Zinsrisiko erheblich kleiner als die Zusatzkosten.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung nicht eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen und gegebenfalls weiter Ermittlungen zum Sachverhalt ersetzen kann.
Gerne weise ich darauf hin, dass Sie im die Möglichkeit haben eine kostenlose Nachfrage zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Lautenschläger
Rechtsanwalt
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben hier zusammenfassend im Rahmen einer Erstberatung unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Sie haben eine Darlehensvertrag §§ 488 ff BGB geschlossen, der am 30.06.2008 ausläuft. Die Rückzahlung dieses Darlehens (und den Zinsen) haben Sie gegenüber der Bank mit einer Hypothek §1113 BGB (üblicher ist allerdings eine Grundschuld § 1191 BGB) gesichert. Einzelheiten ergeben sich u.a. aus dem Darlehensvertrag, der Sicherungsabrede, den allgemeinen Geschäftsbedingungen der A, und dem Grundbuch, diese Unterlagen liegen hier nicht vor.
Ob und unter welchen Bedingungen Sie den Kredit bei A vorzeitig ablösen können, ergibt sich aus oben genannten Unterlagen.
Üblicherweise ist eine vorzeitige Ablösung eines Grundpfandrechts (Hypothek oder Grunsdschuld) durchaus im Einvernehmen mit der Bank möglich, jedoch mit erheblichem finanziellem Nachteil für Sie verbunden (Mehrkosten/Gebühren der Bank, "Vorfälligkeitsentschädigung" werden fällig).
Am einfachsten und billigsten wäre es wohl für Sie, sich von der A einmal nach Durchsicht aller Unterlagen entsprechend beraten zu lassen, und die Zusatzkosten bei vorzeitiger Ablösung und deren Rechtsgrundlage (Vertragsklauseln) erläutern zu lassen.
Ich erlaube mir den Hinweis, dass hier wohl wirtschaftliche und nicht rechtliche Aspekte im Vordergrund stehen, bei denen sich auch der Besuch bei einer Schuldnerberatungsstelle oder Finanzdienstleisters in Ihrer Nähe auszahlen könnte.
Angesichts der relativ kurzen Restzeit Ihres Darlehens bei der A Bank wäre wohl auch zu überlegen, ob Sie der B Bank für Ihren neuen Finanzbedarf eine zweite nachrangige Hypothek/Grundschuld einräumen (auch hier fallen Kosten an) und dann im Juni 2008 die Umschuldung zur B Bank vornehmen.
Dabei spielt die Zinsentwicklung konkret das Risiko steigender Zinsen natürlich auch eine Rolle. Möglicherweise ist das Zinsrisiko erheblich kleiner als die Zusatzkosten.
Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung nicht eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen und gegebenfalls weiter Ermittlungen zum Sachverhalt ersetzen kann.
Gerne weise ich darauf hin, dass Sie im die Möglichkeit haben eine kostenlose Nachfrage zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Lautenschläger
Rechtsanwalt