Vorwurf 'Sohn wurde vergiftet'

15. Juni 2023 15:02 |
Preis: 80,00 € |

Strafrecht


Sehr geehrte Anwälte,

ich möchte Sie über einen Vorfall informieren, bei dem rechtliche Schritte erforderlich sein könnten. Es geht um folgenden Sachverhalt:

Meine Frau ist Erzieherin in einer Kindertagesstätte und hat einem Kind Leitungswasser, welches als Trinkwasser seitens der Gemeinde deklariert ist, zum trinken gegeben. Dem Trinkwasser ist ein Filter vorgeschaltet.

Nun ist das Kind erkrankt und die Mutter "vermutet" es liegt am Wasser. Die Mutter beschuldigt nun jedoch meine Frau und eine weitere Erzieherin, unter anderem versucht zu haben, ihren Sohn gezielt zu "vergiften". Diese Anschuldigungen sind äußerst schwerwiegend, sie äußert sie öffentlich und sie machen bereits die "Runde."

Ich persönlich halte die Vorwürfe für unbegründet, insbesondere da es sich bei dem vermeintlichen Gift um Trinkwasser der Gemeinde handelte und alle anderen Kinder symptomfrei sind.

Dennoch möchte ich wissen, wie wir uns in dieser Situation am besten verteidigen können.

- Welche rechtlichen Schritte können unternommen werden, um diese Anschuldigungen zu klären und meine Frau angemessen zu schützen?

- Wie können wir, den Ruf meiner Frau wahren und diese Diffamierung abwehren?

Ich würde mich über Ihre rechtliche Einschätzung und Ratschläge freuen wie hier weiter vorzugehen wäre.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Hinsichtlich der strafrechtlichen oder ggf. auch arbeitsrechtlichen Konsequenzen empfehle ich Ihnen, ganz gelassen zu bleiben und nichts zu unternehmen.

Leitungswasser als Trinkwasser ist keine Beeinträchtigung des Kindes, sofern die Eltern nicht ausdrücklich eine Warnung wegen etwa bestehender oder befürchteter Unverträglichkeiten ausgesprochen hatte.

Im Gegenteil: Eigentlich müßte sich der Arbeitgeber schützend vor Ihre Ehefrau stellen.

Zivilrechtlich können Sie aber aktiv werden, und zwar mit einer einstweiligen Verfügung bzw. einer Unterlassungserklärung, die auch strafbewehrt sein kann.
Dazu sollten Sie sich aber besser der Hilfe eines Rechtsanwalts bzw. Rechtsanwältin versichern.

Dazu haben Sie auch nicht zu lange Zeit, weil es sich um ein Eilverfahren handelt.

Sie benötigen aber mindestens einen Fall, durch den Sie die Behauptungen beweisen können und der mittels eidesstattlicher Versicherung Dritte bei Gericht auch glaubhaft gemacht werden kann.

Viele Leute „kneifen" leider und wollen in nichts hineingezogen werden. Allerdings wären auch Sie Zeuge für Ihre Frau.

Sie könnten zusätzlich noch Schadensersatz wegen Rufschädigung verlangen (wenn ein Schaden eintritt) oder bei der Polizei eine Strafanzeige wegen Verleumdung u.ä. stellen.




Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
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