Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Hinsichtlich der strafrechtlichen oder ggf. auch arbeitsrechtlichen Konsequenzen empfehle ich Ihnen, ganz gelassen zu bleiben und nichts zu unternehmen.
Leitungswasser als Trinkwasser ist keine Beeinträchtigung des Kindes, sofern die Eltern nicht ausdrücklich eine Warnung wegen etwa bestehender oder befürchteter Unverträglichkeiten ausgesprochen hatte.
Im Gegenteil: Eigentlich müßte sich der Arbeitgeber schützend vor Ihre Ehefrau stellen.
Zivilrechtlich können Sie aber aktiv werden, und zwar mit einer einstweiligen Verfügung bzw. einer Unterlassungserklärung, die auch strafbewehrt sein kann.
Dazu sollten Sie sich aber besser der Hilfe eines Rechtsanwalts bzw. Rechtsanwältin versichern.
Dazu haben Sie auch nicht zu lange Zeit, weil es sich um ein Eilverfahren handelt.
Sie benötigen aber mindestens einen Fall, durch den Sie die Behauptungen beweisen können und der mittels eidesstattlicher Versicherung Dritte bei Gericht auch glaubhaft gemacht werden kann.
Viele Leute „kneifen" leider und wollen in nichts hineingezogen werden. Allerdings wären auch Sie Zeuge für Ihre Frau.
Sie könnten zusätzlich noch Schadensersatz wegen Rufschädigung verlangen (wenn ein Schaden eintritt) oder bei der Polizei eine Strafanzeige wegen Verleumdung u.ä. stellen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Hinsichtlich der strafrechtlichen oder ggf. auch arbeitsrechtlichen Konsequenzen empfehle ich Ihnen, ganz gelassen zu bleiben und nichts zu unternehmen.
Leitungswasser als Trinkwasser ist keine Beeinträchtigung des Kindes, sofern die Eltern nicht ausdrücklich eine Warnung wegen etwa bestehender oder befürchteter Unverträglichkeiten ausgesprochen hatte.
Im Gegenteil: Eigentlich müßte sich der Arbeitgeber schützend vor Ihre Ehefrau stellen.
Zivilrechtlich können Sie aber aktiv werden, und zwar mit einer einstweiligen Verfügung bzw. einer Unterlassungserklärung, die auch strafbewehrt sein kann.
Dazu sollten Sie sich aber besser der Hilfe eines Rechtsanwalts bzw. Rechtsanwältin versichern.
Dazu haben Sie auch nicht zu lange Zeit, weil es sich um ein Eilverfahren handelt.
Sie benötigen aber mindestens einen Fall, durch den Sie die Behauptungen beweisen können und der mittels eidesstattlicher Versicherung Dritte bei Gericht auch glaubhaft gemacht werden kann.
Viele Leute „kneifen" leider und wollen in nichts hineingezogen werden. Allerdings wären auch Sie Zeuge für Ihre Frau.
Sie könnten zusätzlich noch Schadensersatz wegen Rufschädigung verlangen (wenn ein Schaden eintritt) oder bei der Polizei eine Strafanzeige wegen Verleumdung u.ä. stellen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen