Vorsorgevollmacht erstellen

30. März 2023 13:55 |
Preis: 55,00 € |

Familienrecht


Hallo,

ich möchte eine kurze einfache Vorsorgevollmacht erstellen, in welcher der Bevollmächtigte, oder die zwei Bevollmächtigten alle erdenklichen Rechte von mir erhalten, mich in jeglicher Weise zu vertreten, ohne das die Vollmacht von Banken, Krankenhäusern oder Behörden nicht anerkannt wird. Könnte die Vorsorgevollmacht so oder so ähnlich aussehen?

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Vorsorgevollmacht

Hiermit erteile ich:

Muster Mustermann geb. am 12.04.1952, wohnhaft in Musterstr. 11 in 99999 München

ohne Zwang und aus freiem Willen diese Vollmacht folgenden 2 Personen:

Versuch Mann geb. am 18.07.1950, wohnhaft in Musterstr. 11 in 80331 München

Test Testermann geb. am 12.06.1956, wohnhaft in Teststr. 14 in 20095 Hamburg

Den Bevollmächtigten erteile ich hiermit die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten, in jeder rechtlich zulässigen Weise zu vertreten, also in Vermögensangelegenheiten und persönlichen Angelegenheiten. Die Vollmacht dient der Vermeidung einer Betreuung und geht der Anordnung einer Betreuung vor.

Die Vollmacht bleibt gültig, auch wenn ich geschäftsunfähig geworden sein sollte. Die Bevollmächtigten unterliegen nicht den gesetzlichen Beschränkungen des Betreuers. Die Vollmacht bleibt über den Tod hinaus wirksam. Die Vollmacht umfasst insbesonders folgende Rechte:

1. Vermögensangelegenheiten
• Über Vermögensgegenstände jeder Art zu verfügen
• Zahlungen und Wertgegenstände für mich anzunehmen, zu quittieren, oder Zahlungen vorzunehmen
• Verbindlichkeiten einzugehen
• geschäftsähnliche Handlungen, z.B. Mahnungen, Fristsetzungen, Anträge, Mitteilungen vorzunehmen
• Mich gegenüber Gerichten, Behörden, sonstigen öffentlichen Stellen und Privatpersonen gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten sowie alle Prozesshandlungen für mich vorzunehmen.

2. Persönliche Angelegenheiten
• Der Bevollmächtigte ist befugt zu allen Erklärungen in Gesundheitsangelegenheiten insbesondere bei der Einwilligung in Operationen und sonstigen ärztlichen Maßnahmen. Hierbei ist der Bevollmächtigte befugt, Krankenunterlagen einzusehen und alle Informationen durch die mich behandelnden Ärzte einzuholen.

Die Vollmacht in Vermögensangelegenheiten oder Persönlichen Angelegenheiten ist nicht übertragbar. Untervollmacht an andere Personen darf nicht erteilt werden.

Sollten Teile dieser Vollmacht rechtlich unwirksam sein, so soll dies nichts an der Wirksamkeit der restlichen Teile ändern.

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Unterschrift XXXX YYYY Datum, Ort
Sehr geehrter Fragesteller,

ja, das ist so in Ordnung, bis auf folgendes:

Sie müssten noch dazu schreiben, ob es eine Einzelvollmacht werden soll, oder nur eine gemeinsame Vertretung möglich sein soll, oder, ob einer der Ersatzbevollmächtigte und der andere der Hauptbevollmächtigte sein soll.

Sie können die Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister in Berlin registrieren lassen.

Selbstverständlich sollten die Bevollmächtigten Kenntnis haben und einverstanden sein. Sie müssen aber nicht mit unterschreiben.

Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Draudt-Syroth
Rechtsanwältin
Rückfrage vom Fragesteller 30. März 2023 | 16:35

Hallo Frau Draudt-Syroth,

Was tun, wenn die Bank die Anerkennung dieser Vollmacht verweigert, weil sie eigene Bankvollmachten haben?

Sollte die Vollmacht von einem Rechtsanwalt beurkundet sein, oder ist sie auch so vollständig?

Muss der Bevollmächtigte die Vollmacht im Original vorlegen, oder reicht eine Kopie?

Vielen Dank im voraus für Ihre Antworten.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. März 2023 | 16:38

Sehr geehrter Fragesteller,

„Was tun, wenn die Bank die Anerkennung dieser Vollmacht verweigert, weil sie eigene Bankvollmachten haben?"

Besser noch eine eigene Bank Vollmacht ausstellen. Rechtlich gesehen müsste die Bank sie zwar akzeptieren, hier kommt es aber häufig zu Problemen, die man durch eine extra Bankvollmacht vermeiden kann.

„Sollte die Vollmacht von einem Rechtsanwalt beurkundet sein, oder ist sie auch so vollständig?"

Wenn dann müsste die Beurkundung notariell sein. Es geht aber auch ohne.

„Muss der Bevollmächtigte die Vollmacht im Original vorlegen, oder reicht eine Kopie?"

Im Original.

Mit freundlichen Grüßen Draudt Rechtsanwältin

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