Vollmacht bei Erbauschlagung

2. Juni 2019 14:09 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo,

Ich habe nur eine kurze Frage darf ich ein Erbe ausschlagen wenn ich zu Lebzeiten von dem Verstorbenen eine Vollmacht bekommen habe in dem steht das ich seine Versicherungen und Tarife ( z.B. Handy) ändern und ggf. kündigen darf.

2. Juni 2019 | 14:43

Antwort

von


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Marktstraße 17/19
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Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ja, das können Sie, wenn Sie dürfen im Ihrer Freiheit, das Erbe auszuschlagen, nicht beschränkt werden und können auch, jetzt zugleich gegenüber dem oder den Erben, dass der Bevollmächtigtung zugrundeliegende Auftragsverhältnis kündigen, sodass die Erben oder der Erbe wieder für die Änderungen/Kündigungen zuständig werden. Sie müssen dabei dann den Erben oder den Erben Auskunft und Rechenschaft ablegen und gegebenfalls bei vorhandene Vertragsunterlagen herausgeben.

Beachten Sie auch die besonderen Frist- und Formvorschriften für die Ausschlagung.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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