Vodafone - Geräterücksendung verschwunden

1. September 2021 10:29 |
Preis: 45,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


11:31
Guten Tag,

ich bin im Februar von einem Bundesland, dass von Vodafone Kabel BW beliefert wird in eines gezogen dass zu Vodafone Unitymedia gehört. (Wobei die ja ohnehin fusioniert sind, aber einiges ist da wohl nach wie vor getrennt.)
Ich sollte meine alten Geräte wie den Router, etc., nach dem Umzug zurück schicken (zu Kabel BW) und habe dies gemeinsam mit einem neuen Produkt (Unitymedia) getan. Es war die gleiche Adresse, habe alles mit zugehöriger Kundennummer etc versehen.
Das Unitymedia Produkt wurde direkt als eingegangen bestätigt, in einem naiven Moment habe ich daraufhin den Sendungsbeleg entsorgt. Danach kam aber bald die erste Mahnung Vodafone (Kabel BW), ich müsse die Geräte zahlen, da ich sie nicht zurück gesendet habe.

Im letzten halben Jahr habe ich mich unzählige Male durch alle erdenklichen Hotlines geboxt und E-Mails geschrieben.
Unitymedia Seite sagt Mal sie starten einen Gerätesuchlauf, dann wieder dass das garnicht ginge weil es fremde Geräte sind.
Kabel BW sagt sie legen das Mahnverfahren auf Eis, bis die Geräte aufgefunden wurden und nun habe ich doch ein Inkassoverfahren am Hals.

Wenn ich Vorgesetzte oder eine schriftliche Bestätigung der mündlichen Abmachung erbittet habe, redete ich auf beiden Seiten gegen eine Wand.

Was kann ich denn nun noch tun?
Würde den Betrag auch erstmal bezahlen, bevor noch mehr Kosten dazu kommen, aber dann sehe ich mein Geld bestimmt nie wieder.

Rechtschutzversicherung oder ähnliches hab ich leider nicht. Das Geld war in letzter Zeit zu knapp dafür.

Vielen Dank im Voraus
MfG
1. September 2021 | 11:03

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,


wenn Sie vorbehaltlos zahlen, erkennen Sie damit die Forderung an und werden Ihr Geld sicherlich nicht wiedersehen. Dann dann hätten Sie ja eine vermeidlich bestehenden Anspruch erfüllt. Daher sollten Sie nicht - und schon gar nicht ohne Vorbehalt - zahlen.


Hier wird die Regelung, dass Sie Ersatz zahlen sollen, schon deshalb unwirksam sein, da damit eine verschuldensunabhüngige Haftung entwickelt wird. Das ist aber eine unangemessene Benachteiligung des Kunden und damit unwirksam (LG Düsseldorf, Urt.v. 03.02.2021, Az.: 12 O 83/20).

Das bedeutet, es gibt keine rechtliche Grundlage, wonach Sie zahlen müssten.


Desweiteren haben Sie neben den leider verlegten Sendungsbeleg die Möglichkeit, durch Zeugen den Nachweis der Rücksendung zu erbringen. Gibt es die Zeugen nicht, können Sie auch an Eidesstatt versichern, dass Sie die Geräte zurückgeschickt haben.


Damit widersprechen Sie dann der Forderung.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg



Rückfrage vom Fragesteller 1. September 2021 | 11:29

Guten Tag Herr Bohle,

vielen Dank für die schnelle Antwort!
Es gibt sogar einen Zeugen, der beim Packen und abgeben des Pakets dabei war.

Also kann ich "einfach" Aufgrundlage dessen beim Inkassobüro und Vodafone einen Widerspruch einlegen, auf vorhandenen Zeugen und die fehlende rechtliche Grundlage verweisen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. September 2021 | 11:31

Sehr geehrte Ratsuchende,


das ist doch perfekt. Lassen Sie es sich von Zeugen schriftlich geben und senden dann alles zum Inkasso; lehnen Sie dann die Forderung ab.

Sie können gerne auch meite Antwort mit ausdrücken und hinzufügen.

Weitere außergerichtliche Schreiben vom Inkasso können Sie dann unbeachtet lassen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg

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