1. November 2007
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18:55
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas M. Boukai
Kreuzschnabelweg 18
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aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Sie liegen hier (Fahrrad), wie auch bei der früheren Tat unterhalb der jeweiligen absoluten Grenze zur Fahruntüchtigkeit. Sofern keine weiteren Umstände hinzu kamen (Gefährdung, Verletzungen, etc.) könnten Sie hier durchaus nochmals mit einer Geldstrafe davon kommen. Zu berücksichtigen ist natürlich, dass Sie bereits einmal auffällig wurden und die Tat noch nicht sehr lange zurück liegt. Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte kann leider keine fundierte Aussage zum Strafmaß getroffen werden. Mit etwas Glück sollte nochmals eine Geldstrafe möglich sein.
Vorbestraft ist grundsätzlich jeder der rechtskräftig verurteilt wurde. Eine Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen wird nicht im Führungszeugnis erscheinen. Jedoch wird jedes rechtskräftige Urteil im Strafrechtlichen Verfahren im Bundeszentralregister gespeichert. Hierauf haben aber nur wenige Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte zugriff.
Dass Sie Probleme bei der Erteilung eines Visums bekommen glaube ich bei der bisherigen Verurteilung nicht.
Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
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Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -