Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Hier liegt der Verdacht einer Scheinehe nah (verschwinden nach visumverlangerung, gleich beide Brüder). Was eine Scheinehe ist, s. hier:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Scheinehe
Eine Scheinehe ist eine Straftat und hat eine Ausweisung zur Folge. In Ihrem Fall würden die Brüder keine AE für Ausbildung bekommen. Lesen Sie z. B. eine Entscheidung hier:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-112387?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1
Sie können die AB oder gleich die Staatsanwaltschaft über den Sachverhalt informieren und es wird ermittelt. Das ist Ihre Option.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Danke für die Antwort.
Verdacht auf Scheinehe liegt laut meiner Anwältin leider nur beim Bruder vor. Da meine Ehe mit seiner Schwester vollkommen vollzogen und keine Anhaltspunkte auf Scheinehe, bis auf das gleichzeitige verschwinden aufweist. Welche Wege sind mir noch offen meiner Ehefrau das Visum kürzen zu lassen? Wir warten immernoch auf Antworten des auswärtigen Amts. Und wird eine Ausweisung erst nach Abschluss des Trennungsjahr, in meinem Fall, vollzogen oder kann diese unter Umständen auch vorher erfolgen? Sie bekam jedenfalls keine Erlaubnis zur Ausbildung und arbeitet noch immer beim McDonald's. Wie wird die wahrscheinliche Entscheidung des auswärtigen Amts aussehen und wird sie ein Recht darauf haben ihr Visum unter bestimmten Umständen zu verlängern?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihren Fragen:
1. Verdacht auf Scheinehe liegt laut meiner Anwältin leider nur beim Bruder vor.
Wenn das so ist, dann gibt es keine Möglichkeit aus dem Grund, dass sie Sie verlassen hat, die Ausweisung zu erreichen.
2. Da meine Ehe mit seiner Schwester vollkommen vollzogen und keine Anhaltspunkte auf Scheinehe, bis auf das gleichzeitige verschwinden aufweist.
Ob Ihre Anwältin mit dieser Begründung Recht hat, bezweifle ich. Denn die Ausländerbehörde prüft die Scheinehe in 99% der Fälle, wenn sich der ausl. Ehegatte unmittelbar nach Erlangung des Aufenthaltstitels von dem anderen trennt. Das ist bereits der Anlass, die Frage zu prüfen, dass der Zweck des Zusammenlebens nur das Abwarten auf den Aufenthaltstitel war. Kann der ausl. Ehegatte keinen anderen Grund für die Trennung benennen, bleibt es bei dem Verdacht und die Ausländerbehörde informiert die Staatsanwaltschaft, die dann ermittelt. Ich habe Ihnen geschrieben, dass Sie den Sachverhalt auch selbst der Staatsanwaltschaft anzeigen können.
3.Welche Wege sind mir noch offen meiner Ehefrau das Visum kürzen zu lassen?
Keine, s. unter 1
4. Wir warten immernoch auf Antworten des auswärtigen Amts. Und wird eine Ausweisung erst nach Abschluss des Trennungsjahr, in meinem Fall, vollzogen oder kann diese unter Umständen auch vorher erfolgen?
Die Ausweisung wird nach dem Abschluss des Strafverfahrens vollzogen. Ob das Trennungsjahr / Scheidung schon vorbei sind, spielt keine Rolle
5. Sie bekam jedenfalls keine Erlaubnis zur Ausbildung und arbeitet noch immer beim McDonald's. Wie wird die wahrscheinliche Entscheidung des auswärtigen Amts aussehen und wird sie ein Recht darauf haben ihr Visum unter bestimmten Umständen zu verlängern?
Diese Fragen sind keine Nachfrage zum ursprünglichen Sachverhalt, sondern erweitern den Sachverhalt, so dass sie leider nicht im Rahmen einer kostenlosen Nachfragefunktion beantwortet werden können. Voraussichtlich bekommt sie auch keine Arbeitserlaubnis, so dass das Visum nicht verlängert wird.
Freundliche Grüße
Zelinskij