19. September 2019
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15:57
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
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Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Nach der Formulierung im Testament halte ich einen Verzicht für nicht möglich. Die Summe soll eben nur an die Eheleute gemeinsam ausgekehrt werden. Möglich wäre allerdings eine Forderungsabtretung an Ihre Ehefrau. Diese würde eine Wirkung nur im Innenverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Frau entfalten. Ein Verzicht hätte auch Auswirkungen auf die Bestimmungen des Erblassers da Sie die Auszahlungsmodalitäten verändern würden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten rechtlichen Überblick verschaffen. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt