Antwort
vonRechtsanwalt Stefan Pieperjohanns
Trostbrücke 1
20457 Hamburg
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Web: https://www.insolvenz.hamburg
E-Mail: sp@pieperjohanns.net
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da Sie angeben, mit den Grundregeln des Urheberrechts vertraut zu sein, beschränke ich meine Antwort tatsächlich ausschließlich auf Ihre Eingrenzung vom 15.11.2016.
1.) Ja dürfen sie, wenn es sich nur um "embedded links" handelt. Hier wohl NICHT, weil die Bilder laut source-code der Seite von eigenen Servern geliefert werden und nur Rücklink auf Ihren Ebay-Inhalt.
2.) Admin-C ist nicht der Seiteninhaber. Grundsätzlich ist er nur für die Domainbezeichnung an sich haftbar. In Ausnahmefällen vielleicht auch für den Inhalt. Sinnvoll ist parallel die Inanspruchnahme von Admin-c und Inhaber.
3.) Schnellster Weg ist die Unterlassungsaufforderung (Abmahnung) an den Inhaber, die Aufforderung an den Admin-C zu unterlassen und dann der einstweilige Rechtsschutz. Die Kosten sind abhängig vom Streitwert der Sache, dürften aber zumindest 1.000 € netto betragen.
4.) Lassen Sie sich von einem Anwalt im konkreten Fall intensiv beraten. Von einer selbst formulierten Abmahnung rate ich dringend ab.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Vielen Dank, die Fragen 1) bis 3) sehe ich als zu meiner vollen Zufriedenheit beantwortet an.
Mir fehlt allerdings die Antwort zu Frage 4).
Hier bitte ich um die Begründung: Warum raten Sie von einer selbst formulierten Abmahnung dringend ab?
Weiterhin bitte ich um eine Einschätzung der Erfolgsaussichten in der genannten Konstellation, die Firma (und wahrscheinlich auch die Server) ist ja in den USA, nur der Admin-C ist in Deutschland.
Konkret: Wie hoch ist die Chance, dass ich meine Kosten wiederbekomme?
Und teilen Sie mir bitte auch mit, ob Sie ggf. Interesse an der Übernahme des Mandats hätten.
Für die Beantwortung der Nachfrage bereits jetzt vielen Dank.
Sehr geehrter Fragesteller,
die Kürze der Anwort von Frage 4 ist der Komplexität geschuldet. Das Recht ist leider an dieser Stelle selbst für belesene Laien ziemlich schwer nachvollziehbar. Es wäre von mir unverantwortlich, Sie ohne den Hinweis auf die Notwendigkeit einer intensiven Rechtsberatung allein zu lassen. Sicher können Sie aus dem Internet eine Abmahnung kopieren und es versuchen. Das wäre die Schrotschußmethode (irgendetwas wird schon treffen), die bei privaten Seiteninhabern mit hinreichendem Wrfolg sehen würde. Hier fängt es mit der internationalen Aufteilung und der Tatsache an, dass Ihr Gegner einen Rechtsanwalt als Admin-C benannt hat. Kann funktionieren, ist aber sehr unwahrscheinlich.
Ihre Chancen auch mit meiner oder der Unterstützung eines anderen Kollegen sind durchwachsen. Vom Recht haben eher bei Ihnen und beim Recht bekommen ungewiss. Ein Rechtsstreit ist wahrscheinlich und dessen Länge und letzliches Ergebnis ungewiss.
Ja, ich bin bereit, Ihr Mandat anzunehmen und mein Bestes zu geben. Ich kann und werde Ihnen nur keine Garantien geben. Das wäre unseriös.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Pieperjohanns