Verwaltergebühren für eine aus zwei kleinen Wohnungen zusammengelegte Einheit

14. April 2024 09:14 |
Preis: 60,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Guten Tag, ich habe zwei kleine Wohnungen vom Plan weg gekauft und zusammenlegen lassen.
Das wurde beim Notar so beurkundet und meine Wohnung hat eine Wohnungstür, eine Wasser- und Stromversorgung. Es ist eine Einheit und nicht teilbar.
Der Architekt und Bauträger haben sich geweigert, die Teilungserklärung zu ändern mit dem Hinweis, sie sind dazu nicht verpflichtet. Das Objekt sollte 33 Wohnungen haben; es wurden allerdings nur 32 Wohnungen errichtet.
Nun wohne ich seit drei Jahren in dieser schönen Wohnung und unser neuer Verwalter akzeptiert nicht, dass es sich um eine, große Wohnung handelt.
Ich würde die Teilungserklärung ändern lassen, damit auch zukünftige Kosten nicht zweifach auf mich zukommen (so geschehen beim Kauf der Satelitenanlage).
Wer muss zustimmen und wer trägt die Kosten? Kann ich alleine die Änderung beantragen?
Beste Grüße
Irene Weinmann
14. April 2024 | 10:36

Antwort

von


(174)
Teerhof 59
28199 Bremen
Tel: 0421 83066384
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Deniz-Altundag-__l108683.html
E-Mail: fea@legal-aide.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ihr Fall ist in der Tat etwas komplex, da er sowohl Aspekte des Wohnungseigentumsrechts als auch des Vertragsrechts berührt. Grundsätzlich ist es so, dass die Teilungserklärung die rechtliche Grundlage für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum darstellt. Sie legt fest, welche Teile des Gebäudes Sondereigentum und welche Gemeinschaftseigentum sind und wie die Miteigentumsanteile verteilt sind.

Eine Änderung der Teilungserklärung ist grundsätzlich möglich, erfordert aber die Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Das bedeutet, dass nicht nur Sie, sondern auch alle anderen Eigentümer der Wohnungen in dem Gebäude der Änderung zustimmen müssen. Dies kann in der Praxis oft schwierig sein, insbesondere wenn es viele Eigentümer gibt oder einige von ihnen der Änderung aus irgendwelchen Gründen nicht zustimmen wollen.

Die Kosten für die Änderung der Teilungserklärung müssten in der Regel von demjenigen getragen werden, der die Änderung beantragt/veranlasst hat. In Ihrem Fall wären das also Sie.

Sie können die Änderung der Teilungserklärung alleine beantragen, aber wie gesagt, sie benötigt die Zustimmung aller Wohnungseigentümer, um wirksam zu werden. Es wäre daher ratsam, vorher das Gespräch mit den anderen Eigentümern zu suchen und sie von der Notwendigkeit der Änderung zu überzeugen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


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