Vertretung beider Ehepartner durch einen Anwalt bei einer Scheidung ?

13. August 2007 20:00 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Können sich beide Ehepartner bei einer Ehescheidung und Einigkeit über die Abwicklung der Scheidung durch einen Anwalt vertreten lassen und erfolgen die Beratungsgespräche zusammen oder getrennt ???
13. August 2007 | 20:30

Antwort

von


(448)
Stiller Winkel 3
18225 Kühlungsborn
Tel: 038203/899120
Tel: 0177/7240222
Web: https://www.rechtsbuero24.de
E-Mail: info@rechtsbuero24.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Beratungsgespräche können Sie grds. von/mit einem Rechtsanwalt zusammen wahrnehmen.

Anders sieht es bei der Vertretung aus, da jeder Anwalt jeweils die Interessen (s)einer Partei vertritt. Dies würde sonst im gerichtlichen Verfahren eine Interessenkollison bedeuten, die auch berufsrechtlich nicht hinnehmbar ist.

Erfolgt die Scheidung einvernehmlich und sind keine besonderen weiteren Angelegenheiten zu regeln (zB. Unterhalt, Sorge- Umgangsrecht) ist jedoch nicht in allen Fällen eine anwaltliche Vertretung für beide Parteien vor Gericht notwendig. Es ist ausreichend, wenn eine Partei die Anträge durch einen Anwalt stellen lässt (§ 78 ZPO). Nur wenn die andere Partei auch Anträge stellen will, ist ebenfalls ein Anwalt notwendig. Will er keine Anträge stellen, ist es auch gleichgültig, ob er sich scheiden lassen will oder nicht.

Ich hoffe,Ihnen vorerst weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Joachim
-Rechtsanwalt-

www.rechtsbuero24.de


Rechtsanwalt Christian Joachim

ANTWORT VON

(448)

Stiller Winkel 3
18225 Kühlungsborn
Tel: 038203/899120
Tel: 0177/7240222

Web: https://www.rechtsbuero24.de
E-Mail: info@rechtsbuero24.de
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Internet und Computerrecht, Miet- und Pachtrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...