Vertragszusage Arbeitsrecht

19. Dezember 2006 12:02 |
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Arbeitsrecht


Lieber Anwalt,

ich hatte letzte Woche einen Vorstellungstermin und bekam einen Tag darauf die telefonische Zusage zum 15.01. ich solle auch gleich kündigen das es am 15.01. losgehen kann

- Gekündigt habe ich Gott sei Dank nicht :-)

Am 16.12 bekam ich dann eine Mail wo drin steht das sich die Firma auf die Zusammenarbeit freut und so weiter. Und das der Vertrag mit der Post kommt.

Heute bekam ich dann die telefonsiche Absage.

Kann ich die Firma auf Schadensersatz verklagen ?

Ich hatte Fahrtkosten - und Übernachtunskosten von ca. 350 € und mich schon sehr auf die neue Stelle gefreut.

Danke für eine schnelle Antwort :-)

-- Einsatz geändert am 19.12.2006 12:01:25
Sehr geehrte Ratsuchende,


wer als Arbeitgeber einen Bewerber zur persönlichen Vorstellung auffordert, muss dem Bewerber die hierfür notwendigen Aufwendungen erstatten.

Dies gilt übrigens unabhängig davon, ob später ein Arbeitsvertrag zustande kommt oder nicht (BAG NZA 1989, 468).

Hierbei handelt es sich nicht um Schadensersatz, sondern um Aufwendungsersatz aus §§ 670, 662 BGB.

Wenn die Firma die Erstattung nicht im Vorfeld unmissverständlich ausgeschlossen hat, etwa in dem Einladungsschreiben, können Sie also für die Übernachtungskosten - sofern die Übernachtung für die Wahrnehmung des Termins erforderlich war - ebenso wie für die Fahrtkosten von der Firma Ersatz verlangen.

Unter den oben genannten Voraussetzungen sollten Sie die Firma schriftlich unter Vorlage von Rechnungskopien mit Fristsetzung zur Zahlung des aufgewendeten Geldbetrages auffordern.
Kommt die Firma Ihrer Aufforderung nicht nach, sollten Sie weitere anwaltliche Hilfe zur Durchsetzung des Anspruchs aufsuchen. Die Anwaltskosten sind im Falle des Verzugs von der Gegenseite zu tragen.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen bei Ihrem Anliegen zunächst behilflich sein. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Gerne übernehme ich auch Ihre weitere Vertretung.


Mit freundlichen Grüßen


Wolfram Geyer
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 19. Dezember 2006 | 12:52

Sehr geehrter Herr Anwalt,

es geht mir weniger um die Auslagen sondern mehr um den nicht zustande gekommenen Arbeitsvertag- immerhin habe ich eine mündliche Zusage und eine E- Mail erhalten.

Besteht die Möglichkeit die Firma auf Schadensersatz wegen des NICHTZUSTANDEGEKOMMENEN ARBEITSVERTRAGES zu verklagen ??

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. Dezember 2006 | 13:33

Sehr geehrte Ratsuchende,

für (vorvertragliche) Schadensersatzansprüche ist in Ihrem Fall aber kein Raum, denn Sie schreiben ja selbst, dass Sie Ihre Arbeitsstelle nicht gekündigt haben und auch sonst ist nach Ihrer Schilderung ersichtlich kein materieller Schaden durch das Nichtzustandekommen des neuen Arbeitsvertrages entstanden.
Nach der mündlichen Zusage sowie der E-Mail war der Vertrag als solcher zwar schon abschlussreif.
Es ist vorliegend aber keine Pflicht zum Abschluss eines Vertrages begründet worden, aus der Sie Rechte herleiten könnten.

Aus den eben genannten Gründen hatte ich zu diesem für Sie wenig hilfreichen Punkt keine Stellung genommen. Ihrer Fragestellung war auch nur zu entnehmen, dass es Ihnen um die Bewerbungskosten geht, weitere Unkosten standen nicht zur Prüfung.

Leider kann ich Ihnen keine für Sie günstigere Auskunft geben.
Ich darf Sie außerdem bitten, Ihre unzutreffende Bewertung zu löschen oder abzuändern.

Mit freundlichen Grüßen


Wolfram Geyer
Rechtsanwalt

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