23. Mai 2023
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16:31
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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dass Firmen vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sind, steht nicht nur in den AGB der Verkäuferin, sondern auch im Gesetz, § 312g Abs. 1 BGB:
[i][b]Dem Verbraucher[/b] steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.[/i]
Sie haben aber dadurch, dass Sie einen Firmennamen angegeben haben, erkennbar nicht als Verbraucher gehandelt, wobei es keine Rolle spielte, ob Sie einen fiktiven Firmennamen verwendet haben.
Aufgeführt gegenüber dem Verkäufer haben Sie sich als Unternehmer und müssen sich entsprechend auch so behandeln lassen, vgl. BGH, Urteil vom 22.12.2004, Az. VIII ZR 91/04.
Ihnen steht daher in der Tat kein Widerrufsrecht zu.
Die Änderung der Rechnung ist nach Ihrer Darstellung ja so wohl von Ihnen nachgefragt worden, so dass ich derzeit jedenfalls keine unzulässige Vorgehensweise des Verkäufers erkennen kann.
Was es mit der vorherigen Genehmigung der Rücksendung auf sich hat, ergibt sich aus Ihrer Schilderung nicht, dazu kann ich dezeit also nichts sagen.
Mit freundlichen Grüßen