27. April 2020
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20:22
Antwort
vonRechtsanwalt Alexander Dietrich
Kapitelshof 36
53229 Bonn
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E-Mail: info@dietrich-legal.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Die Versicherung ist losgelöst von dem Mobilfunkvertrag inkl. Smartphone zu sehen. Dies bedeutet grundsätzlich, dass 1&1 auch von Ihnen die Monatsbeiträge verlangen kann, wenn das Handy kaputt ist. Sie haben im Gegenzug aber einen Anspruch auf Erstattung der Reparaturkosten oder Neulieferung des Gerätes (falls irreparabel).
Sie sollten daher der Versicherungsabteilung eine Frist zur Schadensbegleichung setzen. Als angemessen sind hier 14 Tage zu sehen. Die Versicherung kann die Regulierung des Schadens aber verweigern, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Anders sieht es aus, wenn das Handy von Anfang an beschädigt geliefert wurde. Dann können Sie die Zahlung bis zur Reparatur verweigern und die Mahn-/Inkassogebühren wären unzulässig.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt