1. Dezember 2024
|
16:58
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Haftung bei Personenschaden durch einbrechendes Dachfenster:
Gemäß dem Kontext sind Sie als Pächter für die Nutzung des Saals verantwortlich, während der Verpächter für die Instandhaltung des Gebäudes zuständig ist.
Wenn ein Dachfenster einbricht und es zu einem Personenschaden kommt, könnte der Verpächter haftbar sein, da er für die bauliche Sicherheit des Gebäudes verantwortlich ist.
Allerdings sollten Sie als Pächter sicherstellen, dass Sie eine entsprechende Haftpflichtversicherung haben, um sich gegen solche Risiken abzusichern.
2.
Haftung für Gebäude und Interieur:
Der Verpächter ist grundsätzlich für die Instandhaltung und Sicherheit des Gebäudes verantwortlich, einschließlich Dach, Bau, Brandschutz und Treppen. Sie als Pächter sind für das Interieur und die ordnungsgemäße Nutzung des Saals verantwortlich.
Es ist wichtig, dass im Pachtvertrag klar geregelt ist, wer für welche Bereiche haftet, um Missverständnisse zu vermeiden.
3.
Genehmigung für die Nutzung als Veranstaltungshalle:
Da der Saal bereits vom Verein als Eventlocation genutzt wurde, könnte es sein, dass keine neue Genehmigung erforderlich ist.
Dennoch sollten Sie sicherstellen, dass alle bestehenden Genehmigungen auf Ihre Nutzung übertragbar sind und keine zusätzlichen behördlichen Anforderungen bestehen.
Es ist ratsam, dies mit der zuständigen Behörde zu klären.
4.
Haftung bei Schäden durch Kunden:
Wenn ein Kunde den Saal beschädigt, haftet in der Regel der Kunde für den Schaden.
Sollte der Kunde jedoch nicht zahlungsfähig sein, könnten Sie als Pächter für den Schaden aufkommen müssen, insbesondere wenn der Schaden die Nutzung des Saals beeinträchtigt.
Es ist daher ratsam, eine Kaution von den Kunden zu verlangen und eine Versicherung abzuschließen, die solche Risiken abdeckt.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt