Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Beim Bürgergeld (also für die Zukunft) dürfen Sie eh bis 40.000 Eur Schonvermögen haben. Ggf. könnte aber ein Strafverfahren drohen, wenn es noch den Zeitraum von Hartz 4 betraf.
Erstmal im Strafverfahren keine Angaben machen und bestenfalls Anwalt einschalten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Beim Bürgergeld (also für die Zukunft) dürfen Sie eh bis 40.000 Eur Schonvermögen haben. Ggf. könnte aber ein Strafverfahren drohen, wenn es noch den Zeitraum von Hartz 4 betraf.
Erstmal im Strafverfahren keine Angaben machen und bestenfalls Anwalt einschalten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
30. August 2023 | 12:58
Sehr geehrte Anwältin,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Da dieser Text öffentlich erscheint, kann ich die angedachte, weitere Vorgehensweise nicht öffentlich teilen. Es sind zudem weitere Fragen vorhanden.
Gibt es eine andere Möglichkeit der weiteren Kommunikation (gerne kostenpflichtig).
Freundliche Grüße
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
30. August 2023 | 17:45
Sie können mich gerne per Email erreichen. Sollte es kostenpflichtig werden, schreiben wir Ihnen das.