11. Juli 2023
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16:30
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
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E-Mail: info@raschwerin.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Pool:
Der Mieter soll sich kümmern müssen?
Für die Wartung usw. kann man den Mieter verpflichten, aber im Zweifel nicht für Reparaturen usw., da es ja Ihr Eigentum ist.
Man kann dann eher eine zusätzliche Mietgebühr vereinbaren, damit solche drohenden Kosten abgedeckt sind.
Küche:
Hier soll die Küche durch den Mieter bezahlt werden und dann auch ihm gehören?
Oder soll die Küchennutzung bezahlt werden, wie eine Miete also?
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Steffan Schwerin