Vermiete Einfamilienhaus mit Pool im Garten

11. Juli 2023 11:36 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Hallo Zusammen,

Ich vermiete ab Oktober mein Haus mit Pool im Garten und möchte in den Vertrag eine Klausel einfügen damit der Vermieter selbst dafür zuständig ist sich um Probleme mit dem Pool ( Filter Anlage, Chlor Wasser etc) kümmern muss und ich für keine Kosten oder Reparaturen dafür aufkomme. Genauso wie ich nach der Zeit der Vermietung den Pool wieder im selben Zustand zurück haben möchte.

Zusätzlich wird meine Küche, die sehr teuer war ( 20.000) monatlich zum Mietpreis aufgerechnet, wie lässt sich das mit in den Vertrag reinsachreiben ?

monatlich wären das 217 € mehr
Eingrenzung vom Fragesteller
11. Juli 2023 | 13:16
11. Juli 2023 | 16:30

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Pool:

Der Mieter soll sich kümmern müssen?

Für die Wartung usw. kann man den Mieter verpflichten, aber im Zweifel nicht für Reparaturen usw., da es ja Ihr Eigentum ist.

Man kann dann eher eine zusätzliche Mietgebühr vereinbaren, damit solche drohenden Kosten abgedeckt sind.

Küche:

Hier soll die Küche durch den Mieter bezahlt werden und dann auch ihm gehören?

Oder soll die Küchennutzung bezahlt werden, wie eine Miete also?


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

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