Verluste !

18. Oktober 2006 15:19 |
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Steuerrecht




Ich habe bis zum 30.04.2005 Gehaltzahlungen.

Seit einiger Zeit bin ich Selbstäniger
Berater und habe für dieses
Jahr einen Verlust (PC, KFZ und Telefon wären
höher als mein Beratungshonorar).Kann ich diesen
Verlust in der Steuerkärung geltend machen.
Sehr geehrter Ratsuchender,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich wie folgt nach Ihren Angaben beantworten möchte.

Nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung ist nicht ganz klar, ob es Ihnen um den Veranlagungszeitraum 2005 oder 2006 hinsichtlich der Einkommensteuer geht.
Aus diesem Grunde werde ich Ihnen diesbezüglich alternativ anfangen, wobei ich zuerst auf die Gemeinsamkeiten der beiden oben genannten Veranlagungszeiträume eingehen werde.

Hinsichtlich der von Ihnen etwaig ermittelten Verluste aus Ihrer beratenden Tätigkeit ist erst einmal festzustellen, dass diese hinsichtlich eines diesbezüglichen Entstehens von meiner Seite nicht zu prüfen sind.
Diesbezüglich fehlen Sachverhaltsmerkmale, die auch einer kostenfreien Nachfrage nicht zugänglich wären.
Somit gehe ich von der korrekten Ermittlung des diesbezüglichen Verlustes aus.
In Ihrem Falle wäre zudem noch eine Abgrenzung zwischen den Einkünften aus Gewerbebetrieb und denen aus selbständiger Arbeit vorzunehmen, was auch Einfluss auf eine etwaige Gewerbesteuer haben dürfte.
Nach Ihren bisherigen Angaben ginge die Tendenz eher in Richtung Einkünfte aus selbständiger Arbeit, so dass eine Konfrontation mit der etwaigen Gewerbesteuer ausscheiden würde.

Hinsichtlich des Veranlagungszeitraumes 2005 bestünde die Möglichkeit die Verluste aus Ihrer beratenden Tätigkeit im Wege des vertikalen Verlustausgleiches mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu verrechnen

Hinsichtlich des Veranlagungszeitraumes 2006 würde der diesbezügliche Verlust mangels anderer Einkünfte zu einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte führen.
Somit wäre ggf. ein Verlustrücktrag bis zwei Jahre zurück sowie ein –vortrag möglich wäre.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.


Mit freundlichen Grüßen
Bernd Zahn
Rechtsanwalt
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