Verkehrsunfall mit komischem Verlauf ?

| 16. Januar 2015 23:08 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Es geht um ein auf den ersten Blick komplexes Verkehrsunfallgeschehen. Irritationen können entstehen, wenn man mit den Gesetzmäßigkeiten solcher Verfahren wenig vertraut ist.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Anfang Oktober hatte ich einen Verkehrsunfall. Ich fuhr auf einer Landstraße und wollte aus dieser Landstraße in einen Feldweg einbiegen. Ich habe rechtzeitig den Blinker gesetzt, leicht abgebremst und mich dann mehrmals umgesehen, bevor ich nun nach links in den Feldweg abgebogen bin. Auf der Mitte des Weges wurde ich plötzlich im hinteren seitlichen Bereich meines Wagens von einem Überholer (Peugeot) erwischt. Dieser wollte den Wagen (Polo) hinter mir überholen, schaffte dies auch, landete danach aber direkt in meiner hinteren Seite, drehte mich um 90°, so dass meine "Schnauze" in die Gegenrichtung sah. Der Polo, sowie alle anderen Autos waren bereits verschwunden.

Daraufhin rief ich die Polizei an. Nach etwa 30 Minuten kam die Fahrerin des Polo vorbei und fragte ob alles in Ordnung sei, sie hätte nur eben Tüten nach Hause bringen müssen. Die Fahrerin des Polos kannte die Fahrerin des Peugeos (Zitat: "Ach du warst das hinter mir?") und wurde dann quasi abgewimmelt von der Peugeotfahrerin, was mir aber erst später bewusst wurde (dies ist mein erster Verkehrsunfall in fast 10 Jahren Fahrpraxis und ich war in der Situation so überfordert und unwissend, dass ich alles einfach nur hinnahm).

Als die Polizei dann eintraf und den Unfall aufnahm, unterschrieb die Peugeot-Fahrerin, dass sie Schuld sei und verzichtete auf eine Äußerung. Meine Wenigkeit bekam lediglich die Visitenkarte der Polizistin in die Hand gedrückt. Mein Wagen wurde abgeschleppt, ihrer wurde von ihrem Sohn (der später zum Unfallort nachkam) nach Hause gefahren.

Nachdem ich dann einen Gutachter bestellt habe, stellte sich heraus, dass mein Auto wirt. Totalschaden ist. Am gleichen Abend wurde ich dann ins Krankenhaus gefahren. Es wurde ein Schleudertrauma inkl. Prellungen im Hals- und Brustwirbelbereich festgestellt. Als ich am nächsten Tag bei der gegnerischen Versicherung anrief um zu prüfen ob der Schaden gemeldet sei, fragte mich die Dame tatsächlich, wieso ich mich denn nicht zuvor umgesehen hätte. Da wurde es mir zu bunt. Ich schaltete einen Anwalt ein, der mir von einer ehemaligen Kollegin als Verkehrsanwalt empfohlen wurde.

Ich schilderte ihm den Unfall, er nahm alles auf, machte mir Hoffnungen und sagte mir kurz und knapp, was nun passieren würde. Mit keinem Wort wurde hier "Teilschuld" erwähnt. Ich war dankbar, dass ich - so dachte ich - endlich den ganzen Stress aus meiner Hand in seine legen konnte.

Schon bald kam der erste Brief seinerseits. Es war eine Berechnung an die Versicherung. Fleißig schickte ich meine Arztberichte und Medizinkosten an den Anwalt weiter. Meist 1 oder 2 Tage später bekam ich jeweils einen Brief mit seiner Forderung an die Versicherung. Dann wurde es auf einmal ruhig. Ich fragte alle paar Tage nach, was denn nun los ist. Es kam immer die Antwort, dass er auf den Polizeibericht warte, ohne den könne er und die Versicherung nichts tun.

Diesmal verging fast ein Monat! Ich rief ihn wieder an und er bemerkte tatsächlich, dass es bereits 1 Monat her war, seit er die Akte bei der Polizei eingefordert habe... An diesem Tag rief seine Assistentin dann bei der Polizei an, diese habe die Akte schon ans Landratsamt weitergeleitet. Beim Landratsamt angerufen, die wüssten nicht wo die Akte sei. Am nächsten Tag habe wohl der Anwalt selber angerufen und die Akte sei wieder bei der Polizei aufgefunden worden ...............

Nochmals zwei Wochen nach diesem Akten-Vorfall versuchte mich die Polizei zu erreichen (Mitte Dezember). Ich rief meinen Anwalt an und fragte, ob ich da anrufen oder ob er das als mein Anwalt tun solle. Er meinte ich soll ruhig anrufen.... Also versuchte ich es. Leider konnte ich niemanden erreichen. Ein paar Tage später rief mich an einem Sonntag Vormittag die Polizistin an, die den Unfall aufgenommen habe. Sie müsste mich leider auch anzeigen, da ich meine Umschaupflicht vernachlässigt habe und es ja nur dadurch zum Unfall gekommen sei. Als ich zu ihr sagte, dass es so doch überhaupt nicht stimme, sagte sie lediglich, ich habe ja meinen Anwalt, ich soll das über ihn machen.

Ich rief dann meinen Anwalt an, dieser sagte "Oh, das ist nicht gut.", wir werden dagegen vorgehen ich soll bloß nicht bezahlen. Wieder ein paar Tage später sollte ich aber doch bezahlen, dass sei ja keine Schuldeingeständnis ...

Vor ein paar Tagen kam nun auf einmal der Brief meines Anwaltes. Ich bekäme eine Quote von 2/3 !!!! Schmerzensgeld betrüge XY, ich soll meine Bankverbindung angeben. ich bin aus allen Wolken gefallen. Am nächsten Tag habe ich schriftlich um die Einsicht in jegliche Akten gefordert. Er rief mich dann an und sagte, ja die 2/3 Quote käme ich plötzlich auch sehr hoch vor und fragte mich allen erstes, WAS DENN NOCHMAL GENAU PASSIERT SEI. Als ich ihm - wie im ersten Beratungsgespräch bereits - den Unfallhergang geschildert hatte, wollte er noch meine Fotos haben, die ich am Unfall aufgenommen habe, da die vom Bericht nicht wirklich brauchbar seien.

Das war der Zeitpunkt an dem ich fast explodiert wäre. Das kann doch nicht angehen! Er meinte noch er versucht 50/50 daraus zu schlagen, ich solle aber nicht vergessen, ihm die Bankverbindung durchzugeben, da mir das Geld ja zustehe und es ja keine Eingeständnis sei.

Zum Bericht selber:
Ich kann darin einsehen, dass die Unfallgegnerin am 15.12. einen Anwalt herangezogen hat. Ein paar Tage später bekam ich die Anzeige. Wieso dieser lange Zeitraum inkl. Aktenverschwinden, etc.? Wieso weiß ich nichts von diesem Anwalt? Auch konnte ich darin lesen, dass mich die Polizistin angerufen und ich eine Aussage VERWEIGERT HÄTTE, was hier überhaupt nicht stimmt!

Ich denke, ich habe mein Problem ausführlich beschrieben und habe einige Fragen dazu, die mir wirklich nun nach fast 4 Monaten seit dem Unfall auf der Seele brennen ...

1. Wie kann es sein, dass mich bis auf meinen Anwalt am Beratungsgespräch NIEMAND gefragt hat, wie oft ich mich umgesehen habe, dafür aber bloße Verwürfe auif mich einprasseln?

2. Ich habe so das Gefühl, dass mich mein Anwalt in keinster Weise vertritt, wie er es eigentlich sollte! Ich muss ihm andauernd hinterher telefonieren, ich habe bisher keine einzige Kopie eines Schreibens erhalten, welches er selbst erhalten hat, ich weiß also nicht was IHM geschrieben wird!

3. Wenn die gegnerische Seite einen Anwalt hat, müsste sich mein Anwalt mit diesem nicht kurzschließen oder mich zumindest informieren?

4. Könnte ich meinen Anwalt in diesem Fall einfach wechseln? Was hätte das für Folgen, oder ist das Kind in diesem Fall bereits in den Brunnen gefallen...?

Im Großen und Ganzen habe ich wirklich das Gefühl, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht, dass ich nicht ernst genommen werde! Die Polofahrerin, die nicht aufgefunden werden kann. Dann auf einmal die verschwundene Akte. Die Anzeige, die zufällig zeitgleich mit dem Einschalten des gegenrischen Anwalts auf mich einprasselt, die augenscheinliche Unlust meines Anwalts, mich zu vertreten oder mir gar zu helfen! Wie gesagt, musste ich selber rumtelefonieren und ihm quasi hinterherrennen! Dafür brauche ich gewiss keinen Anwalt ...

Ich hoffe hier nun auf einen kleinen rechtlichen Wegweiser, da ich mit meinem Latein wirklich am Ende bin.

Ich bedanke mich im Vorfeld und freue mich über jede Antwort!

LG, MJ

17. Januar 2015 | 01:32

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

„Verkehrsunfall mit komischem Verlauf ?" So lautet Ihre Überschrift.

Antwort:

Nein, keineswegs, sondern ein durchaus typisches Unfallgeschehen mit 3 beteiligten Fahrzeugen und ungeklärter Beweislage sowie durchaus typischem Procedere der Behörde und der Beteiligten.

Und genau daraus resultieren Ihre Irritationen, die ich deshalb sehr gut verstehen kann und die ich im hier möglichen Rahmen – und ohne Akteneinsicht (!) – etwas für Sie erhellen möchte.

Im Recht der Kraftfahrzeuge muss man sich immer vor Augen halten, dass es zwei Arten von Haftung gibt:

Ganz im Vordergrund steht die Halterhaftung, die ein Verschulden NICHT voraussetzt, § 7 StVG. Jeder Halter haftet für die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs. Bei mehreren Beteiligten nach der Quote in der Kausalkette. Nur bei Mitverschulden gilt § 254 BGB über § 9 StVG.

Die Fahrzeugführer haften zugleich nach ihrem Verschulden. Das wird in einem OWi- oder gar Strafverfahren ermittelt und ggf. bestraft, wobei das Ergebnis, also die Schuld von den Beteiligten und deren Versicherern für die zivilrechtliche Haftung mit herangezogen wird.


Ihre Fragen im Einzelnen:

"Ich denke, ich habe mein Problem ausführlich beschrieben und habe einige Fragen dazu, die mir wirklich nun nach fast 4 Monaten seit dem Unfall auf der Seele brennen ..."

Antwort:

4 Monate sind durchaus nicht atypisch, bis ein Ergebnis sich abzeichnet.



Frage 1. Wie kann es sein, dass mich bis auf meinen Anwalt am Beratungsgespräch NIEMAND gefragt hat, wie oft ich mich umgesehen habe, dafür aber bloße Verwürfe auf mich einprasseln?


Antwort: Das ist in der Tat nicht nachzuvollziehen. Sofern Sie allerdings sich im Ermittlungsverfahren dazu bzw. überhaupt nicht eingelassen haben zumindest eine Erklärung. Leider ist diese für Sie sehr wichtige Tatsache wohl nicht mit Zeugen belegbar. Das Schuldanerkenntnis der Peugeot-Fahrerin kann dieses Manko nicht unbedingt ersetzen; kann u.U. sogar versicherungsrechtlich für diese problematisch sein.

2. Frage: Ich habe so das Gefühl, dass mich mein Anwalt in keinster Weise vertritt, wie er es eigentlich sollte! Ich muss ihm andauernd hinterher telefonieren, ich habe bisher keine einzige Kopie eines Schreibens erhalten, welches er selbst erhalten hat, ich weiß also nicht was IHM geschrieben wird!

Antwort: Bitte haben Sie Verständnis, dass Sie den Kollegen dazu befragen sollten. Neue und entscheidungserhebliche Korrespondenz würde ich m.E. mit meinen Mandanten erörtern.

3. Wenn die gegnerische Seite einen Anwalt hat, müsste sich mein Anwalt mit diesem nicht kurzschließen oder mich zumindest informieren?

Antwort: Sind Sie sicher, dass Ihr Anwalt das nicht getan hat? Letztendlich entscheiden Gerichte, nicht Anwälte. Der direkte Austausch unter den Anwälten kann hilfreich sein, ist aber nicht zwingend.

4.Frage: Könnte ich meinen Anwalt in diesem Fall einfach wechseln? Was hätte das für Folgen, oder ist das Kind in diesem Fall bereits in den Brunnen gefallen...?

Antwort:

Sie können jederzeit Ihren Anwalt (auch fristlos) wechseln. Allerdings müssten Sie die bis dahin entstandenen Anwaltsgebühren selbst tragen bzw. den neuen Anwalt erneut bezahlen. Das ist auch der Grund, warum Rechtsschutzversicherungen keinen Anwaltswechsel akzeptieren.

Ihre Frage:
"Im Großen und Ganzen habe ich wirklich das Gefühl, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht, dass ich nicht ernst genommen werde! Die Polofahrerin, die nicht aufgefunden werden kann"

Antwort:

Das ist Sache der polizeilichen Ermittlungen. Sollte diese Zeugin Positives für Sie aussagen können, geht das leider zu Ihren Lasten, sofern Sie beweisbelastet sind. Möglicherweise ein Grund für die Quote. Hier sollte aber die Polizei nachdrücklich zu weiteren Ermittlungen nach der Zeugin aufgefordert werden.

Ihre Frage:

"Dann auf einmal die verschwundene Akte. Die Anzeige, die zufällig zeitgleich mit dem Einschalten des gegnerischen Anwalts auf mich einprasselt, die augenscheinliche Unlust meines Anwalts, mich zu vertreten oder mir gar zu helfen! Wie gesagt, musste ich selber rumtelefonieren und ihm quasi hinterherrennen! Dafür brauche ich gewiss keinen Anwalt ..."

Antwort:

Akten „verschwinden" normalerweise nicht sondern sind bei einem Unfall mit mehreren Beteiligten zwecks Akteneinsicht sehr viel unterwegs, also im Versand an Anwälte, die Versicherungen, Behörden und sonstige Berechtigte.

Dass eine Anzeige mit dem Einschalten des gegnerischen Anwalt „auf Sie einprasselt" kann damit zusammen hängen, dass der gegnerische Anwalt es für zielführend hielt, Sie als Gegnerin anzuzeigen. Leider auch keine atypisches Entwicklung.


Zusammenfassend werde ich mich ohne Akteneinsicht nicht zu irgend einer Quote äußern können, hoffe aber doch, Ihnen zumindest etwas Licht in das sicher komplexe Geschehen einer Unfallermittlung gebracht zu haben, und damit vielleicht auch etwas Hoffnung für einen gerechten Ausgang Ihrer Sache.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer

Rückfrage vom Fragesteller 17. Januar 2015 | 09:12

Hallo Herr Burgmer,

ich bedanke mich für Ihre schnelle Antwort.

Zu Ihrer Information würde ich noch gerne etwas aufklären:

"Antwort: Das ist in der Tat nicht nachzuvollziehen. Sofern Sie allerdings sich im Ermittlungsverfahren dazu bzw. überhaupt nicht eingelassen haben zumindest eine Erklärung. Leider ist diese für Sie sehr wichtige Tatsache wohl nicht mit Zeugen belegbar. Das Schuldanerkenntnis der Peugeot-Fahrerin kann dieses Manko nicht unbedingt ersetzen; kann u.U. sogar versicherungsrechtlich für diese problematisch sein."

Wie gesagt, wurde ich bis auf meinen Anwalt sonst von niemandem gefragt. Die Polizistin rief lediglich an und hat mich angezeigt, worauf hin ich noch erwieder habe, dass ich mich doch mehrmals umgesehen habe. Darauf kam aber nur die Reaktion: Sie müssen sich dazu nicht äußern. Sie haben ja Ihren Anwalt. Deshalb bin ich höchst irritiert, dass aus solchen Situationen ein "nicht geäußert" in der Polizeiakte entsteht ...
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"Antwort: Sind Sie sicher, dass Ihr Anwalt das nicht getan hat? Letztendlich entscheiden Gerichte, nicht Anwälte. Der direkte Austausch unter den Anwälten kann hilfreich sein, ist aber nicht zwingend."

Ich bin mir zu gar nichts sicher, weil ich ja keine Informationen von ihm bekomme. Ich bekomme lediglich fertige Tatsachen, ohne zuvor informiert worden zu sein.
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Ich bedanke mich für Ihre Hilfe, auch ohne Akteneinsicht.
Ich wünsche noch ein schönes Wochenede!

LG, MJ

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Januar 2015 | 12:00

Gerne noch zu Ihrer Nachfrage:

"Wie gesagt, wurde ich bis auf meinen Anwalt sonst von niemandem gefragt. Die Polizistin rief lediglich an und hat mich angezeigt, worauf hin ich noch erwieder habe, dass ich mich doch mehrmals umgesehen habe. Darauf kam aber nur die Reaktion: Sie müssen sich dazu nicht äußern. Sie haben ja Ihren Anwalt. Deshalb bin ich höchst irritiert, dass aus solchen Situationen ein "nicht geäußert" in der Polizeiakte entsteht ..."

Antwort:

Die Polizistin sollte das in der Akte "vermerkt" haben, weil es für Sie von Wichtigkeit ist. Und zwar unbeschadet der Frage, ob Sie sich mit oder ohne oder gar nicht zur Sache eingelassen haben.

"Ich bin mir zu gar nichts sicher, weil ich ja keine Informationen von ihm bekomme. Ich bekomme lediglich fertige Tatsachen, ohne zuvor informiert worden zu sein."

Antwort:

Der Anwalt muss Sie nicht über alles jederzeit und ungefiltert informieren. M.E. wohl aber zu entscheidenden Entwicklungen.

Grundsätzlich spricht für Sie, dass man nicht in einer unübersichtlichen Verkehrslage mehrere Fz. überholt. Und das unabhängig von der sonstigen Beweislage. Und dazu sollte es objektive Spuren in der Unfallaufnahme der Polizei geben.

Ich wünsche Ihnen das Beste und verbleibe mit frdl. Grüßen,
Ihr
W. Burgmer
- Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 2. Februar 2015 | 11:02

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