16. Juli 2005
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09:11
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
hier haben Sie das Problem, dass die gegenerische Haftpflichtversicherung ALLE Leistungen, die Sie aus Anlass des Verkehrsunfalles erhalten in Anrechnung bringen wird.
Dieses sind die Regeln der sogenannten Vorteilsausgleichung, wonach ein Geschädigter sich alle Vorteile, die er anlässlich des Schadensfalles erzielt, zurechnen lassen muss.
Der Haushaltsführungsschaden kann geltend gemacht werden, wenn Sie nachweisen können, dass dieser Schaden unfallbedingt entstanden ist. Sie müssen also nun aufführen (und notfalls belegen), wie sich die Situation vor und nach dem Unfall darstellt. Machen Sie also zur Not eine Aufstellung, welche Arbeiten Sie nun von Dritten ausführen lassen müssen (ev. Gartenarbeit nicht vergessen) und welche Aufwendungen Sie haben.
Da Sie aber schreiben, dass der Unfall vor Jahren war, sollten Sie auch an die Verjährung denken, die nach drei Jahren eintreten kann, wenn nicht besondere Umstände hinzukommen. Das kann so hier im Forum nicht abschließend geprüft werden.
Hier wird es sich also für Sie sicherlich lohnen, einen Kollegen vor Ort aufzusuchen, um alle Einzelheiten in einer persönlichen Beratung (die dieses Forum nicht ersetzen kann) zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Rückfrage vom Fragesteller
16. Juli 2005 | 09:28
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Wenn nun auch die private Versicherung mit eingerechnet werden muß,womit ich keinesfalls gerechnet habe,wie sieht es mit der Anpassung der Rentenversicherung aus? Bin 60 Jahre alt.
MfG
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
16. Juli 2005 | 18:39
Bezüglich der privaten Versicherung habe ich mich ev. unklar ausgedrückt. Sollte es dort zu einem Missverständnis gekommen sein, bitte ich dieses zu entschuldigen; eine Nachfrage über die email ist also noch zusätzlich möglich.
Die von Ihnen abgeschlossene private Versicherung wird nicht angerechnet, da diese den Schädiger nicht entlasten soll, sondern allein Ihnen zugute kommt.