15. Dezember 2005
|
13:58
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich darf Ihr Nachbar verkaufen, was er möchte. Allerdings kann der Erwerber das Eigentum an dem zu Ihrem Grundstück gehörenden Tor nicht erwerben. Es ist nämlich zu unterscheiden, zwischen schuldrechtlichem Grundgeschäft (z.B. Kaufvertrag) und dem daran sich anschließenden dinglichen Eigentumserwerb.
Durch den Kaufvertrag können Sie das Eigentum an dem Tor nicht verlieren. Das Eigentum an einem Grundstück zzgl. Zubehör kann nur durch dingliche Einigung und Eintragung ins Grundbuch verschafft werden. Dazu müsste Ihr Nachbar aber über das Tor verfügen können, das heißt, er müsste im Grundbuch als Eigentümer dieses Tores aufgeführt sein. Das wird aber nicht der Fall sein, so daß Sie Ihr Eigentum an dem Tor nicht verlieren werden - auch wenn er sich durch Kaufvertrag verpflichtet, dem Käufer das Eigentum an dem Tor zu verschaffen. Diese Verpflichtung wird er nicht erfüllen können.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht