30. Juni 2008
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18:19
Antwort
vonRechtsanwalt Elmar Dolscius
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gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen. Ich weise darauf hin, dass die Frage nur auf dieser Basis beantwortet werden kann. Weitere, nicht mitgeteilte Informationen, können eventuell zu einer anderen Antwort führen.
Die Frage der Wertermittlung kann einerseits nicht allgemein und andererseits nicht durch einen Anwalt erbracht werden. Hierzu müssten Sie einen Wirtschaftsprüfer hinzuziehen, der den genauen Wert (für Sie entscheidend den Verkaufswert) anhand der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft ermittelt. Allerdings ist auch nach dieser Wertermittlung entscheidend, was Sie mit dem Verkäufer aushandeln, bzw. welchen Betrag dieser bereit ist, für das Unternehmen zu bezahlen. Und diesen Betrag kann Ihnen kein Anwalt und auch kein Wirtschaftsprüfer mitteilen. Hier kommt es einzig und allein auf Ihr Verhandlungsgeschick an.
Denkbar wäre es, mit dem potentiellen Käufer über eine Wertermittlung durch einen Wirtschaftsprüfer zu sprechen und sich evtl. die Kosten zu teilen. Anhand des ermittelten Wertes kann dann ein Verkaufswert ausgehandelt werden.
Als Anhaltspunkt kann ich Ihnen mitteilen, dass sich der Unternehmenswert der GmbH unter anderem nach der Positionierung am Markt evtl. vorhandenem Fremdkapital, Kundenbindung, Substanzwerten, stille Reservern, positivem Guthaben etc. richtet. Der ermittelte Wert (sprich der Gewinn vor Steuern) wird dann mit einem Multiplikator multipliziert, der sich nach der Branche und auch einigen der zuvor genannten Faktoren richtet. Anschließend hätten Sie den Unternehmenswert und damit auch den Wert, den ein potentieller Käufer zu zahlen hätte.
Nach einer aktuellen Aussgabe der Zeitschrift Finance würde der für Sie anwendbare Mutliplikator (für Handel) bei 5.7 bis 9.0 liegen. Mit diesem Multiplikator müssten Sie den ermittelten EBIT-Wert (dies ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, EBIT - earnings before interest and taxes. Das bedeutet übersetzt "Gewinn vor Zinsen und Steuern) multiplizieren, um den für Sie relevanten Wert zu erhalten.
Ihre zweite Frage ist sabhängig von der Wertermittlung des Unternehmens. Dementsprechend kann die Frage erst nach Ermittlung des Verkaufswertes ermittelt werden.
Der positive Kontostand ist im EBIT, wie oben bereits ausgeführt, enthalten. Er wird daher in die Verkaufssumme einfließen.
Da Sie einige Imformationen einholen müssen und auch die Bewertung Ihres Unternehmens einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte, sollten Sie frühzeitig, sprich jetzt, mit den Vorbereitungen beginnen. In jedem fall sollten Sie sich des Beistands eines Anwalts bedienen. Dieser kann Ihnen die notwendigen Verträge aufsetzen und Sie bei der Durchführung des Verkaufs unterstützen. Auch sollten Sie sich einen Notar suchen, dem Sie vertrauen. Hierzu kann Ihnen der Anwalt auch Vorschläge unterbreiten. Und Sie sollten sich frühzeitig mit Ihrem Steuerberater zusammensetzen, um seuerrechtliche Nachteile zu vermeiden.
Grundsätzlich verfügen Sie mit Ihrer GmbH über einen beachtlichen Wert, den Sie veräußern möchten. Daher ist dringend anzuraten, einen Anwalt mit der Durchführung zu betreuen, um alle Fehlerquellen zu vermeiden. Der Anwalt kann Ihnen auch die jeweils notwendigen Fachleute aus anderen Fachgebieten vermitteln.
Des Weiteren sollten Sie sich eine umfassende Beratung einholen bzgl. der Gewährleistung. Der BGH lässt bei einem Verkauf eines gesamten Unternehmens nur eingeschränkte Gewährleistungsrechte zu. Diese sollten Sie jedoch genau kennen. Auch sollten Sie sich informieren über die Zusicherungen, die Sie dem Käufer gegenüber abgeben, da hiervon die Anfechtungsrechte abhängen, die dem Käufer zustehen können.
Gerne können Sie sich bezüglich aller Fragen auch an unsere Kanzlei wenden. Gleiches gilt für die Vermittlung von Notaren, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geben und wünsche Ihnen viel Erfolg in der Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
Rechtsanwalt