21. September 2025
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21:05
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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ich rate dringend dazu, dass Sie das Fahrzeug vor der Übergabe an den Verkäufer selbst noch abmelden.
Denn auch wenn Sie im Kaufvertrag eine Klausel aufnehmen, bleiben Sie nach außen gegenüber den Behörden allein in der Haftung.
Daran ändert auch eine privatrechtliche Vereinbarung mit dem Käufer nichts.
Meldet er nicht ab, haften Sie also auch bei so einer Vereinbarung im Kaufvertrag weiter.
Die Schäden müssen so genau wie möglich aufgeführt werden:
[i][b]Unfallschaden hinten (links oder rechts ist nicht bekannt)
[/b][/i]
sollte dann aufgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle