Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Beim Verkauf eines Reihenhausgrundstücks haben Mieter des Grundstücks KEIN gesetzliches Vorkaufsrechts. Beim Verkauf von Immobilien gibt es kein allgemeines Vorkaufsrecht von Mietern.
2.
Wenn die Mieter das Grundstück selbst kaufen wollen, müssten sie es auch direkt kaufen.
3.
Andererseits muss ein anderer Kaufinteressent nicht befürchten, dass nach Abschluss eines Kaufvertrages Mieter durch Ausübung eines Vorkaufsrechts in den abgeschlossenen Kaufvertrag eintreten können und dadurch das Grundstück wiedr "verloren geht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Beim Verkauf eines Reihenhausgrundstücks haben Mieter des Grundstücks KEIN gesetzliches Vorkaufsrechts. Beim Verkauf von Immobilien gibt es kein allgemeines Vorkaufsrecht von Mietern.
2.
Wenn die Mieter das Grundstück selbst kaufen wollen, müssten sie es auch direkt kaufen.
3.
Andererseits muss ein anderer Kaufinteressent nicht befürchten, dass nach Abschluss eines Kaufvertrages Mieter durch Ausübung eines Vorkaufsrechts in den abgeschlossenen Kaufvertrag eintreten können und dadurch das Grundstück wiedr "verloren geht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen