Vorkaufsrecht bei Verkauf aus Insolvenzmasse?
02.05.2008 12:58
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Ich habe vor 2,5 Jahren von einem Bauträger eine Eigentumswohnung sowie einen Carportstellplatz gekauft. Dazu wurde im Kaufvertrag ein Vorkaufsrecht für einen weiteren Stellplatz vereinbart. Letzten Monat wurde das Insolvenzverfahren gegen den Bauträger eröffnet. Seitdem werden noch nicht verkaufte Wohnungen und Stellplätze mehr oder weniger verramscht.
Frage 1: Kann der Bauträger resp. der Insolvenzverwalter den Stellplatz jetzt auch ohne meinen Verzicht anderweitig verkaufen oder muß mir der Stellplatz weiterhin erst zum Kauf angeboten werden?
Frage 2: Falls das Vorkaufsrecht weiter gilt, was kann ich tun, wenn der Stellplatz bereits verkauft wurde?
Frage 3: Muß ich mein Vorkaufsrecht gegenüber dem Insolvenzverwalter anzeigen?
Auszug aus KV:
Der Erwerber zieht in Betracht, noch einen weiteren Stellplatz, nämlich Stellplatz Nr. XX zu erwerben. Der Erwerber ist jederzeit berechtigt, diesen Stellplatz zu kaufen. Die weiteren Modalitäten bleiben dem dann später abzuschließenden Kaufvertrag vorbehalten.
Die Verkäuferin verpflichtet sich, diesen Stellplatz innerhalb von zwei Jahren ab heute nicht an einen Dritten zu veräußern und vor dem ersten Verkaufsfall des Stellplatzes Nr. XX den heutigen Erwerber zu benachrichtigen. Der Erwerber darf dann entscheiden, ob er den Stellplatz erwerben möchte. Im Falle einer Zusage wird dann ein Kaufvertrag geschlossen werden.
Der Notar weist darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht handelt. Eine grundbuchliche Besicherung ist nicht möglich, da in Abt. II eine Anteilsbelastung nicht erfolgen kann. Die Verkäuferin verpflichtet sich gegenüber dem Erwerber, das vorstehend vereinbarte schuldrechtliche Vorkaufsrecht zu beachten.