Verjährungsfrist, Inkassorecht

22. Dezember 2006 15:58 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo,

meine Eltern und ich haben einer Freundin 2002 jeweils ca. 1500 € geliehen. Schriftlich wurde die Rückzahlung ab Oktober 2003 vereinbart. Nachdem bis Frühjahr 2004 noch keine Tilgung vorgenommen wurde, haben wir die Beträge mündlich angemahnt, das hat aber nicht gefruchtet. Anfang 2006 kam dann die mündliche Einwilligung auf Ratenzahlung zu je 50 €. Davon wurde im Juli eine Rate bezahlt, seitdem kam nichts mehr. Habe ich noch eine Chance auf mein Geld, bzw. kann ich meine Ansprüche über ein Inkassobüro ´eintreiben´ lassen?
Vielen Dank im Voraus
22. Dezember 2006 | 16:38

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail: mail@anwaltskanzlei-dotterweich.de
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Nach § 488 Abs. 1 S. 2 BGB haben Sie Ansprüche auf Rückzahlung des Darlehens sowie Zinsen.

Um die Forderung beitreiben zu können, benötigen Sie jedoch einen Vollstreckungstitel. Diesen können Sie über ein Mahnverfahren oder einen Zivilprozess erlangen, sofern Sie über Zeugen beweisen können, dass das Darlehen auch tatsächlich gewährt wurde. Die Verjährung wird durch Verhandlungen über den Anspruch oder auch durch Erhebung einer Klage gehemmt. Um auf Nummer Sicher gehen zu können, sollten Sie also noch in diesem Jahr handeln, da ansonsten die dreijährige Verjährungsfrist zum 31.12.2006 abläuft!

Sie sollten Ihren Anspruch vor dem zuständigen Amtsgericht einklagen. Hierfür benötigen Sie keinen Rechtsanwalt, da die Klage zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden kann. Dennoch stehe ich Ihnen in diesem Zusammenhang gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(910)

Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail: mail@anwaltskanzlei-dotterweich.de
RECHTSGEBIETE
Miet- und Pachtrecht, Zivilrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...