16. Oktober 2006
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21:02
Antwort
vonRechtsanwältin Sabine Reeder
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vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:
Nach dem BGH (Urteil vom 11.5.2005 - XII ZR 108/02) ist § 1585 b BGB auf den Anspruch auf Erstattung von Steuernachteilen nicht anwendbar. Das bedeutet, dass der Anspruch folglich mehr als ein Jahr rückwirkend geltend gemacht werden kann.
Demnach können Sie auch noch jetzt Ihren Ex-Ehemann auffordern, den Steuernachteil zu erstatten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Für eine kostenlose Nachfrage stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Reeder
Rechtsanwältin
Meine Antwort umfasst nur die Informationen, die mir zur Verfügung gestellt wurden. Für eine verbindliche Bewertung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vonnöten, die im Rahmen einer Online-Beratung nicht möglich ist.
Rechtsanwältin Sabine Reeder
Fachanwältin für Familienrecht